Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0063/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth-Sperling (Nr. 2 2/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
15.02.2008
|
Beschlussvorschlag
Was ist bisher geschehen, um den
folgenden, am 30.08.2007 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
umzusetzen:
„Der
Magistrat wird aufgefordert, im Stadtteil Cappel folgende verkehrsberuhigten
Maßnahmen durchzuführen:
1.
Umwidmung des Stücks der Moischter Straße zwischen Reinhardswaldstraße und
Ortsausgang Cappel Richtung Moischt Einbeziehung der Odenwaldstraße bis zu
Abbiegung der Busstraße zur Tempo-30-Zone.
2.
Geschwindigkeitsbeschränkung im Verbindungsstück Cappel/Beltershäuser Straße
auf 50 km/h.“?
Sachverhalt
Die
Umsetzung der Straßenverkehrsordnung und damit auch die Festlegung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine Landesaufgabe, die dem
Oberbürgermeister als Auftragsangelegenheit übertragen worden ist.
Zwischenzeitlich
wurden durch die Straßenverkehrsbehörde Verkehrserhebungen durchgeführt. Diese
haben ergeben, dass bei der derzeit vorhandenen Beschilderung auch ohne eine
zusätzliche Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein niedrigeres
Geschwindigkeitsniveau als in dem überwiegenden Teil der bestehenden Tempo
30-Zonen erreicht wird.
Im
Rahmen der alle drei Jahre durchzuführenden großen Verkehrsschau, an der neben
externen Verkehrsexperten auch ein Vertreter des Regierungspräsidiums
teilnimmt, wurde die Verkehrsituation im Jahr 2005 erörtert. Dabei wurden
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten weitergehende Maßnahmen als nicht
erforderlich erachtet.
Bevor
eine abschließende Entscheidung erfolgt, wird die Verkehrssitutation im Rahmen
der für den Juni 2008 geplanten großen Verkehrsschau unter Beachtung des
Unfallgeschehens und der zwischenzeitlich durchgeführten Erhebungen nochmals
vor Ort beraten. Im Anschluss daran erfolgt dann die Entscheidung über die
dortigen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen