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Ratsinformation
Antrag der F.D.P.-Fraktion - VO/0069/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion betr. Spiel- und Aufenthaltsorte Station Kornmarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der F.D.P.-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.03.2008
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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06.03.2008
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●
Geplant
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Kenntnisnahme
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06.03.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Magistrat wird aufgefordert, alle weiteren Planungen für das Projekt „Spiel-
und Aufenthaltsorte in der Oberstadt, Station Kornmarkt“ so lange auszusetzen,
bis die Rechtslage zwischen dem Auftraggeber, Stadt Marburg, und dem
Architekten - Künstlerteam Bernhammer / Bohrmann (Urheberrechte) geklärt ist.
Sachverhalt
Begründung:
Die Bauarbeiten zu dem
Spiel- und Aufenthaltsort Kornmarkt sind seit 13. Februar 2008 in vollem
Gang, ohne dass geklärt ist, welche Texte auf den Bronzebüchern dort zu sehen
und zu lesen sein werden. Das Künstlerteam Bernhammer / Bohrmann hatte vier
Textpassagen aus der klassischen Weltliteratur jeweils zweisprachig in den
Mittelpunkt ihres preisgekrönten Entwurfs gestellt. Damit hatten sie punktgenau
die Aufgabenstellung des Wettbewerbs getroffen, wo es heißt „Es sollen die
Geschichte und die Eigenheiten der jeweiligen räumlichen Bezüge berücksichtigt
werden“, und „die Spielorte sollen aber vor allem für alle Flanierenden in der
Oberstadt zu einem erlebnisreichen Aufenthaltsort werden.“ Der neuerliche
Eingriff in dieses Konzept stellt eine grobe Verletzung des Urheberrechts dar,
denn dort heißt es § 23 „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des
Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder
umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um …
die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, …,
so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der
Einwilligung des Urhebers“.
In ihrem Brief an BM Dr.
Kahle vom 02.02.08 schreibt A. Bernhammer „Der Entwurf ist als Gesamtkonzept
urheberrechtlich geschützt … Wir haben auch darum gebeten, frühzeitig in die
Entscheidung für die Texte eingebunden zu werden. Unser Anliegen wurde nicht
respektiert.“
Bei einem Kostenvolumen von
75.000 € ist es nicht unerheblich, ob die weitere Durchführung der Arbeiten im
Einklang mit dem Urheberrecht steht.
gez. |
gez. |
gez. |
G. Schwebel |
Prof. H. Dingeldein |
T. Sawalies |
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