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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0085/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Übernahme einer Bürgschaft von 40.000 EUR für die Montessori-Inititiative Marburg e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Mar 11, 2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Mar 13, 2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:
Die
Stadt Marburg übernimmt gemäß § 104 Abs. 2 i. V. mit § 51 Ziff. 15 HGO eine
Ausfallbürgschaft für die Montessori-Initiative Marburg e. V. bis zur Höhe von
40.000 €.
Die Bürgschaft dient zur
Sicherung eines Kreditmarktdarlehens, das zur Teilfinanzierung des erstmaligen
Schulbetriebes aufgenommen wird.
Für die Bürgschaft hat die
Montessori-Initiative Marburg e. V. eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des
jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.
Die Bürgschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Sachverhalt
Begründung
Die Montessori-Initiative Marburg e. V. ist eine Gruppe von
Eltern und Pädagogen, die sich zum Ziel gesetzt haben, in Marburg eine
sechsjährige Montessori-Grundschule zu eröffnen. Geplant ist der Start für das
Schuljahr 2008/2009 mit einer altersgemischten Gruppe der Schuljahrgänge 1 – 4,
die in den folgenden Jahren zu einer sechsjährigen Grundschule ausgebaut wird.
Für den im Sommer 2008 beginnenden Schulbetrieb wurden
Räumlichkeiten der Diakonie in Wehrda angemietet.
Das Konzept der Montessori-Schulen beruht auf dem besonderen
pädagogischen Interesse, Kindern eine ungestörte individuelle Entfaltung ihrer
Begabungen zu ermöglichen. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die jedes
Kind optimal fördern.
Wichtige Bausteine in diesem Konzept sind:
-
Selbstbestimmtes Lernen im Einklang mit den
Entwicklungsimpulsen des Kindes
-
Selbstgesteuertes Lernen im Rahmen der „vorbereiteten
Lernumgebung“
-
Handelndes, materialgeleitetes Lernen in der Freiarbeit
-
Lernen ohne Vergleich und Bewertung
-
Lernen in altersgemischten Gruppen
-
Lernen entsprechend der neurobiologischen Grundlagen
menschlichen
Wissensaufbaus
-
Lernen in Übereinstimmung mit den Inhalten der
Hessischen Rahmenpläne
Das Hessische Kultusministerium hat der Montessori-Schule
Marburg mit Erlass vom 07. November 2007 das besondere pädagogische Interesse
nach Artikel 7 Absatz 5 Grundgesetz anerkannt.
Mit der Kreditaufnahme will der Verein verhindern, dass
durch die hohen Gründungs- und Vorfinanzierungskosten finanziell weniger
leistungsstarke Familien von vorneherein ausgegrenzt werden. Durch die
Kreditfinanzierung werden die Lasten über mehrere Eltern-Generationen verteilt.
Zur Absicherung des geplanten Kreditvolumens von insgesamt 120.000 EUR
übernimmt die Stadt Marburg einen Bürgschaftsanteil von 40.000 EUR, die
restlichen 80.000 EUR sollen über Einzelbürgschaften der Eltern abgesichert
werden.
Weitere Instrumente zur Finanzierung der anfänglichen
Kostenunterdeckung sind:
Elterneinlagen
Die Eltern zahlen bei der Einschulung ihres Kindes eine
Einlage in Höhe von 1.500 EUR. Diese Einlage wird erst nach Austritt des Kindes
(frühestens aber nach sechs Jahren) unverzinst wieder an die Eltern
zurückgezahlt. Die Einlagen haben einen eigenkapital-ähnlichen Charakter und
helfen damit bei der Überbrückung der anfänglichen Finanzierungslücke.
Spenden/Fundraising
Durch Spenden und aktives Fundraising werden von der
Montessori-Initiative Marburg e. V. in den ersten drei Jahren Einnahmen in Höhe
von 60.000 EUR erwartet.
Sonstige Kredite
Sollten die Mittel aus den bisher aufgezeigten
Finanzierungsmöglichkeiten nicht vollkommen zum Augleich des anfänglichen
Liquiditätsengpasses ausreichen, besteht zudem die Möglichkeit der Aufnahme von
kleineren Krediten bei Privatpersonen oder Banken.
Die Kostendeckung des lfd. Schulbetriebes erfolgt in Zukunft
hauptsächlich über folgende Einnahmearten:
Schulgeld
Das durchschnittliche Schulgeld beträgt 220,-- EUR.
Aufnahmebeitrag
Als Aufnahmebeitrag werden von der Montessori-Schule
einmalig 150,-- EUR pro Kind erhoben.
Staatlicher Zuschuss
Vom Land Hessen wird ein lfd. Zuschuss auf Grundlage des
Ersatzschulfinanzierungs-gesetzes (ESchFG) an die Montessori-Schule Marburg
gezahlt. Der Zuschuss beträgt zurzeit 229,25 EUR pro Kind.
Dieser Zuschuss wird für die ersten drei Jahre jedoch nur zu
50 % gewährt und die Auszahlung erfolgt erst nach dem Ablauf von drei Jahren
rückwirkend, verteilt über eine Laufzeit von zehn Jahren.
Nach dem Ablauf der ersten drei Jahre, erhält die
Montessori-Schule Marburg zusätzlich Gastschulbeiträge.
Spenden/Fundraising
Auch für den lfd. Schulbetrieb werden Sach- und Geldspenden
erwartet.
Der Wirtschafts- und Finanzplan der Montessori-Initiative
Marburg e. V. sieht in den zukünftigen Jahren Überschüsse in einer
Größenordnung von ca. 27.000 EUR vor. Aus diesen Überschüssen erfolgt dann die
Leistung des Schuldendienstes für das verbürgte Darlehen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage
Entwurf
der Bürgschaftserklärung

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen