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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0102/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 8 2/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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15.02.2008
|
Sachverhalt
Der
Unteren Denkmalschutzbehörde sind die 4 abnehmbaren Tafeln als Hinweis auf das
Speiseangebot des Café Mocca bekannt.
Die
Tafeln wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde nach § 16 Hess.
Denkmalschutzgesetz oder über eine Zustimmung zu einem Bauantragsverfahren
bisher nicht genehmigt. Es handel sich nach Auskunft der Bauaufsicht jedoch
nach Hess. Bauordnung nicht um eine Werbeanlage, da die Tafeln abnehmbar sind.
Demzufolge wäre eventuell ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
vorzusehen. Gemäß § 15 Abs. 2 der Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über
die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt sind bewegliche
Werbeanlagen jedoch unzulässig. Zudem liegen die großflächigen Werbetafeln laut
Abs. 7 der vorgenannten Bausatzung weit über den Obergrenzen
genehmigungsfähiger Außenwerbung und beeinträchtigen nicht dazu den Sockel
optisch.
Daher
kann keine Aussicht auf eine (nachträgliche) Genehmigung gegeben werden.
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