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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0102/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hat die UDSCHB ihre Zustimmung dazu gegeben, dass an der denkmalgeschützten Mauer des jetzigen Lokals „Mocca“ (früher „Schwarzer Walfisch“) am Pilgrimstein vier große schwarze Tafeln mit gastronomischen Angeboten hängen und ist der Denkmalschutzbeirat dazu gehört worden?

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Sachverhalt

Der Unteren Denkmalschutzbehörde sind die 4 abnehmbaren Tafeln als Hinweis auf das Speiseangebot des Café Mocca bekannt.

 

Die Tafeln wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde nach § 16 Hess. Denkmalschutzgesetz oder über eine Zustimmung zu einem Bauantragsverfahren bisher nicht genehmigt. Es handel sich nach Auskunft der Bauaufsicht jedoch nach Hess. Bauordnung nicht um eine Werbeanlage, da die Tafeln abnehmbar sind. Demzufolge wäre eventuell ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren vorzusehen. Gemäß § 15 Abs. 2 der Bausatzung der Universitätsstadt Marburg über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Marburger Altstadt sind bewegliche Werbeanlagen jedoch unzulässig. Zudem liegen die großflächigen Werbetafeln laut Abs. 7 der vorgenannten Bausatzung weit über den Obergrenzen genehmigungsfähiger Außenwerbung und beeinträchtigen nicht dazu den Sockel optisch.

 

Daher kann keine Aussicht auf eine (nachträgliche) Genehmigung gegeben werden.

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