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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0641/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg I (Kernstadt rechts der Lahn)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Naumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.01.2002
|
Sachverhalt
Begründung:
Da die
Amtszeit des Schiedsmanns des Schiedsamtsbezirks Marburg I (Kernstadt rechts
der Lahn), Herrn Karl-Heinz Henckel, abgelaufen ist und dieser, laut Mitteilung
des Amtsgerichts Marburg, wegen Erreichens der Altersgrenze auch nicht
wiedergewählt werden sollte, ist es gemäß § 4 des Hessischen
Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.
Nach § 4
Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Nach § 3
Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das
Amt nicht bekleiden,
1. wer
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine
Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer
als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar
bestellt ist;
4. wer
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig aus-
übt;
5. wer
die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)
oder
das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungs-
gesetzes)
ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivoll-
zugsbeamter
tätig ist.
Nicht in
das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei
Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.
Lebensjahr
vollendet haben wird;
2. nicht
in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch
sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen
beschränkt ist.
Somit
wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten,
geeignete Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den
Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 01.02.2001 jeweils eine „Amtliche
Bekanntmachung“ in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue
Zeitung“.
Folgende
Wahlvorschläge liegen insofern vor:
Auf die
„Amtliche Bekanntmachung“ meldete sich, und darüber hinaus schlägt die
SPD-Fraktion
Herrn Stephan Heckmann
geb. 27.08.1947 in Sükösd
Beruf:
Verw.-Angest.
wh. Schlosssteig 5, 35037 Marburg
für das
Amt der Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk Marburg I (Kernstadt rechts der
Lahn) vor.
Die
CDU-Fraktion schlägt für das v. g. Amt
Herrn Alfred Urff
geb. 25.04.1931 in Marburg
Beruf: Kaufmann
wh. Barfüßerstraße 46/47, 35037 Marburg
vor.
Die
MBL-Fraktion unterbreitet den Wahlvorschlag
Herrn Olaf Steffes
geb. 29.07.1966 in Marburg
Beruf: Dipl.-Kaufmann
wh. Ockershäuser Allee 7, 35037 Marburg
für das
o. g. Amt vorzusehen.
Die
PDS/ML-Fraktion meldete Fehlanzeige und darüber hinaus gingen von den in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen bislang keine weiteren
Wahlvorschläge ein.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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