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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0641/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg I (Kernstadt rechts der Lahn) wird eine neue Schiedsperson gewählt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des Schiedsmanns des Schiedsamtsbezirks Marburg I (Kernstadt rechts der Lahn), Herrn Karl-Heinz Henckel, abgelaufen ist und dieser, laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg, wegen Erreichens der Altersgrenze auch nicht wiedergewählt werden sollte, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

 

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.    wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.    eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.    wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.    wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig aus-

übt;

5.    wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)

oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungs-

gesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivoll-

zugsbeamter tätig ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.    bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.

Lebensjahr vollendet haben wird;

2.    nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.    durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Somit wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 01.02.2001 jeweils eine „Amtliche Bekanntmachung“ in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue Zeitung“.

 

Folgende Wahlvorschläge liegen insofern vor:

 

Auf die „Amtliche Bekanntmachung“ meldete sich, und darüber hinaus schlägt die SPD-Fraktion

 

Herrn Stephan Heckmann

geb. 27.08.1947 in Sükösd

Beruf:  Verw.-Angest.

wh. Schlosssteig 5, 35037 Marburg

 

für das Amt der Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk Marburg I (Kernstadt rechts der Lahn) vor.

 

Die CDU-Fraktion schlägt für das v. g. Amt

 

Herrn Alfred Urff

geb. 25.04.1931 in Marburg

Beruf: Kaufmann

wh. Barfüßerstraße 46/47, 35037 Marburg

 

vor.

 

Die MBL-Fraktion unterbreitet den Wahlvorschlag

 

Herrn Olaf Steffes

geb. 29.07.1966 in Marburg

Beruf: Dipl.-Kaufmann

wh. Ockershäuser Allee 7, 35037 Marburg

 

für das o. g. Amt vorzusehen.

 

Die PDS/ML-Fraktion meldete Fehlanzeige und darüber hinaus gingen von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen bislang keine weiteren Wahlvorschläge ein.

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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