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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0642/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg VI (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen) wird eine neue Schiedsperson gewählt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des Schiedsmanns des Schiedsamtsbezirks Marburg VI (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen), Herrn Manfred Müller, abgelaufen ist und dieser aus gesundheitlichen Gründen auch nicht für eine evtl. Wiederwahl zur Verfügung stehen möchte, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

 

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig aus-

übt;

5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)

oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungs-

gesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivoll-

zugsbeamter tätig ist.

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.

Lebensjahr vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Somit wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die betreffenden Ortsbeiräte gebeten, geeignete Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 01.02.2001 jeweils eine „Amtliche Bekanntmachung“ in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue Zeitung“.

 

Folgende Wahlvorschläge liegen insofern vor:

 

Die Fraktionen der SPD und der CDU sowie der Ortsbeirat Elnhausen schlagen für das Amt der Schiedsperson in dem Schiedsamtsbezirk Marburg VI

 

Herrn Wilfried Einsle

geb. 12.04.1942 in Marburg

Beruf: Industriekaufmann

wh. Weißdornweg 4, 35041 Marburg-Elnhausen

 

vor.

 

Die MBL-Fraktion schlägt für das v. g. Amt

 

Herrn Karl-Heinz Hof

geb. 29.08.1940 in Marburg

Beruf: Kaufmann

wh. Cyriaxstraße 6, 35043 Marburg-Cyriaxweimar

 

vor.

 

Von dem Ortsbeirat Gisselberg kommt der Vorschlag,

 

Frau Liesel Zeilinga-Brose

geb. 24.03.1939 in Marburg

Beruf: Industrie-Kauffrau

wh. Eichweg 9, 35043 Marburg-Gisselberg

 

für das o. g. Amt zu wählen.

 

Weitere Wahlvorschläge sind bislang nicht eingereicht worden.

Darüber hinaus meldeten die PDS/ML-Fraktion sowie die Ortsbeiräte Cyriaxweimar, Haddamshausen und Wehrshausen jeweils Fehlanzeige.

 

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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