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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0643/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg VII (Wehrda) wird ein/-e neue/-r Stellvertreter/-in des Schiedsmannes gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des Schiedsmannstellvertreters des Schiedsamtsbezirks Marburg VII (Wehrda), Herrn Ludwig Ritterpusch, abgelaufen ist, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.

Hierzu anzumerken ist, dass eine Wiederwahl des Herrn Ritterpusch möglich ist und dieser auch gerne für eine solche zur Verfügung steht.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

 

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.    wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.    eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.    wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.    wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig aus-

übt;

5.    wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)

oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungs-

gesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivoll-

zugsbeamter tätig ist.

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

 

1.    bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75.

Lebensjahr vollendet haben wird;

2.    nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.    durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Somit wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der betreffende Ortsbeirat Wehrda gebeten, geeignete Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 01.02.2001 jeweils eine „Amtliche Bekanntmachung“ in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue Zeitung“.

 

Folgende Wahlvorschläge liegen insofern vor:

 

Die Fraktionen der SPD und der CDU sowie der Ortsbeirat Wehrda schlagen eine Wiederwahl des

 

Herrn Ludwig Ritterpusch

geb. 06.08.1931 in Wehrda

Beruf: Rentner

wh. Wehrdaer Straße 135, 35041 Marburg-Wehrda

 

vor.

 

Die MBL-Fraktion als auch die PDS/ML-Fraktion meldeten jeweils Fehlanzeige.

Darüber hinaus liegen bislang keine weiteren Wahlvorschläge vor.

 

 

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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