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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0644/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Die Stadt Marburg erwirbt von den Eheleuten Anna und Heinrich Junk, Am Wall 24, 35041 Marburg-Michelbach, eine Teilfläche von ca. 1.880 qm aus deren Wiesengrundstück

 

       Gemarkung Michelbach, Flur 16, Flurstück 26/15

       - eingetragen in Blatt 461 von Michelbach -.

 

2.     Die Stadt Marburg verkauft an Obengenannte das städtische Grabengrundstück

 

       Gemarkung Michelbach, Flur 6, Flurstück 66/1 = 129 qm

       - eingetragen in Blatt 634 von Michelbach -.

 

Dem Grundstückstauschgeschäft liegt ein Quadratmeterpreis von 10,-- DM zugrunde, so dass für die von der Stadt zu erwerbende Mehrfläche von 1.751 qm ein Kaufpreis in Höhe von 17.510,-- DM zu entrichten ist.

 

Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt Marburg.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Seit dem Jahre 1998 stehen wir mit den Eigentümern Junk in Verhandlungen, das vorgenannte Grundstück bzw. die im Lageplan markierte Teilfläche käuflich zu erwerben. Dieses Grundstück ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 26/9 für den Stadtteil Michelbach für das Gebiet „Sportzentrum Am Wall“ ausgewiesen als öffentliche Parkfläche und öffentliche Grünfläche mit besonderer Zweckbestimmung.

 

Zudem soll über das jetzt zu erwerbende Teilstück eine Verbindungsstraße zwischen den Straßen Am Wall und dem das Sportgelände an der westlichen Seite begrenzenden Wirtschaftsweges hergestellt werden. Der damit verbundene weitergehende Grunderwerb von den ebenfalls betroffenen Anliegern konnte bereits in der Vergangenheit getätigt werden.

 

Mit den Eheleuten Junk wurden mehrere Verhandlungsgespräche geführt. Diese Verhandlungen wurden dadurch erschwert, dass der Bebauungsplanentwurf zunächst nur den jetzt zu erwerbenden Grundstücksstreifen als überplanten Bereich des Grundstückes auswies, später jedoch das gesamte Wiesengrundstück als Ausgleichsfläche in die Bauleitplanung einbezogen worden ist. Zu einem Verkauf des gesamten Grundstückes konnten sich die Eheleute Junk deshalb bisher noch nicht entschließen. Da der nördliche Teil des Grundstückes Junk zur Anlegung einer Vernässungsinsel in Verbindung mit dem Bau einer Sporthalle herangezogen werden soll, diese Baumaßnahme jedoch gegenwärtig noch nicht ansteht, ist ein Ankauf zum heutigen Zeitpunkt noch nicht unbedingt notwendig. Für den Bau der vorbeschriebenen Verbindungsstraße und die Schaffung von Parkplätzen oberhalb des inzwischen fertiggestellten Sportplatzes ist jedoch die Verfügbarkeit des jetzt zu erwerbenden Grundstücksteiles unbedingte Voraussetzung.

 

Die Eheleute Junk haben ihren Verkauf an die Forderung geknüpft, die zwischen ihrem Hofgrundstück Am Wall 24 verlaufende Grabenparzelle zu erwerben. Dieser Graben erfüllt quasi keine Entwässerungsfunktion mehr, sondern dient lediglich noch der Einleitung des Oberflächenwassers eines weiteren Grundstücksanliegers (Flurstück 38/4).

 

Der vordere, zur Michelbacher Straße hin verlaufende Teil dieses Grabens wurde bereits vor ungefähr 10 Jahren an die dortigen Anlieger verkauft. Unsere für die Gewässerunterhaltung zuständige Tiefbauabteilung hat sich ebenfalls für einen Verkauf des Grabens ausgesprochen, wenn dem noch verbliebenen Einleiter auch nach einem Verkauf eine Einleitungsmöglichkeit des Oberflächenwassers zugestanden wird. Dies soll im Rahmen einer vertraglichen Regelung gesichert werden.

 

Als Kaufpreisgrundlage für dieses Tauschgeschäft werden 10,-- DM/qm zugrunde gelegt. Es handelt sich hierbei um den Betrag, der auch für den bisher bereits getätigten Grunderwerb in dem überplanten Gebiet gezahlt worden ist.

 

Der Ortsbeirat des Stadtteiles Michelbach hat sich in seiner Sitzung am 2. 11. 2001 für einen Ankauf ausgesprochen.

 

Es wird daher gebeten, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

 

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