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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0644/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstückstausch im Stadtteil Michelbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- Liegenschaftsamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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16.01.2002
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die
Stadt Marburg erwirbt von den Eheleuten Anna und Heinrich Junk, Am Wall 24,
35041 Marburg-Michelbach, eine Teilfläche von ca. 1.880 qm aus deren
Wiesengrundstück
Gemarkung
Michelbach, Flur 16, Flurstück 26/15
-
eingetragen in Blatt 461 von Michelbach -.
2. Die
Stadt Marburg verkauft an Obengenannte das städtische Grabengrundstück
Gemarkung
Michelbach, Flur 6, Flurstück 66/1 = 129 qm
-
eingetragen in Blatt 634 von Michelbach -.
Dem
Grundstückstauschgeschäft liegt ein Quadratmeterpreis von 10,-- DM zugrunde, so
dass für die von der Stadt zu erwerbende Mehrfläche von 1.751 qm ein Kaufpreis
in Höhe von 17.510,-- DM zu entrichten ist.
Die
Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt
Marburg.
Sachverhalt
Begründung:
Seit dem
Jahre 1998 stehen wir mit den Eigentümern Junk in Verhandlungen, das
vorgenannte Grundstück bzw. die im Lageplan markierte Teilfläche käuflich zu
erwerben. Dieses Grundstück ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 26/9
für den Stadtteil Michelbach für das Gebiet „Sportzentrum Am Wall“ ausgewiesen
als öffentliche Parkfläche und öffentliche Grünfläche mit besonderer
Zweckbestimmung.
Zudem
soll über das jetzt zu erwerbende Teilstück eine Verbindungsstraße zwischen den
Straßen Am Wall und dem das Sportgelände an der westlichen Seite begrenzenden
Wirtschaftsweges hergestellt werden. Der damit verbundene weitergehende
Grunderwerb von den ebenfalls betroffenen Anliegern konnte bereits in der
Vergangenheit getätigt werden.
Mit den
Eheleuten Junk wurden mehrere Verhandlungsgespräche geführt. Diese
Verhandlungen wurden dadurch erschwert, dass der Bebauungsplanentwurf zunächst
nur den jetzt zu erwerbenden Grundstücksstreifen als überplanten Bereich des
Grundstückes auswies, später jedoch das gesamte Wiesengrundstück als
Ausgleichsfläche in die Bauleitplanung einbezogen worden ist. Zu einem Verkauf
des gesamten Grundstückes konnten sich die Eheleute Junk deshalb bisher noch
nicht entschließen. Da der nördliche Teil des Grundstückes Junk zur Anlegung
einer Vernässungsinsel in Verbindung mit dem Bau einer Sporthalle herangezogen
werden soll, diese Baumaßnahme jedoch gegenwärtig noch nicht ansteht, ist ein
Ankauf zum heutigen Zeitpunkt noch nicht unbedingt notwendig. Für den Bau der
vorbeschriebenen Verbindungsstraße und die Schaffung von Parkplätzen oberhalb
des inzwischen fertiggestellten Sportplatzes ist jedoch die Verfügbarkeit des
jetzt zu erwerbenden Grundstücksteiles unbedingte Voraussetzung.
Die
Eheleute Junk haben ihren Verkauf an die Forderung geknüpft, die zwischen ihrem
Hofgrundstück Am Wall 24 verlaufende Grabenparzelle zu erwerben. Dieser Graben
erfüllt quasi keine Entwässerungsfunktion mehr, sondern dient lediglich noch
der Einleitung des Oberflächenwassers eines weiteren Grundstücksanliegers
(Flurstück 38/4).
Der
vordere, zur Michelbacher Straße hin verlaufende Teil dieses Grabens wurde
bereits vor ungefähr 10 Jahren an die dortigen Anlieger verkauft. Unsere für
die Gewässerunterhaltung zuständige Tiefbauabteilung hat sich ebenfalls für
einen Verkauf des Grabens ausgesprochen, wenn dem noch verbliebenen Einleiter
auch nach einem Verkauf eine Einleitungsmöglichkeit des Oberflächenwassers
zugestanden wird. Dies soll im Rahmen einer vertraglichen Regelung gesichert
werden.
Als
Kaufpreisgrundlage für dieses Tauschgeschäft werden 10,-- DM/qm zugrunde
gelegt. Es handelt sich hierbei um den Betrag, der auch für den bisher bereits
getätigten Grunderwerb in dem überplanten Gebiet gezahlt worden ist.
Der
Ortsbeirat des Stadtteiles Michelbach hat sich in seiner Sitzung am 2. 11. 2001
für einen Ankauf ausgesprochen.
Es wird
daher gebeten, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
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