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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0146/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung  wird gebeten zu beschließen:

  

            Die Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß der Magistrat gegenüber dem Land Hessen, Sozialministerium, eine rechtsverbindliche Erklärung des Inhalts abgibt, daß die Stadt Marburg ein zinsfreies Investitionsfondsdarlehen als Schuldnerin vom Land Hessen entgegennimmt und als Gläubigerin an das Haus der Barmherzigen Schwestern weiterreicht.

 

Das dadurch zwischen der Stadt Marburg und dem Haus der Barmherzigen Schwestern  entstehende Darlehen ist von diesem grundbuchrechtlich zu sichern; die Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist vom Haus der Barmherzigen Schwestern zeitgleich der Stadt zu erstatten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist sich bewußt, dass dieser Beschluss nicht dauerhaft eine haushaltsrechtliche Kreditermächtigung ersetzen kann. Er soll aber für den  Magistrat die Möglichkeit schaffen, unverzüglich das vom Hessischen Sozialministerium geforderte Einverständnis zu erklären.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Haus der Barmherzigen Schwestern plant erhebliche Investitionen in sein Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth im Marburg, Lahnstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen knapp 4,6 Mio. € betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben voraussichtlich mit einer Zuwendung von 3.440.000 €, davon ca. die Hälfte als nicht rückzahlbare Zuwendung und die andere Hälfte als Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds.

 

Nach dem Investitionsfondgesetz kann das Land das Darlehen allerdings nicht direkt dem Haus der Barmherzigen Schwestern bewilligen. Das Land hat deshalb Ende Februar 2008 die Stadt aufgefordert, sehr kurzfristig rechtsverbindlich zu erklären, daß die Stadt die Darlehensmittel entgegennehmen und zu den angegebenen Konditionen tilgen wird.

 

Die Stadt Marburg würde also dem Land gegenüber Schuldnerin des Darlehens. Dafür gibt es allerdings derzeit keine formale haushaltsrechtliche Ermächtigung.

 

Der Magistrat braucht deshalb, damit er die geforderte rechtsverbindliche Erklärung abgeben kann, zumindest eine eindeutige Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung. Ohne diese Erklärung wäre das gesamte Projekt voraussichtlich stark gefährdet.

 

In dem gleichgelagerten Fall der Tagespflegeinrichtung von AurA auf dem Gelände des ZSP in der Cappeler Straße sind Stadtverordnetenversammlung und Magistrat 2005 genauso verfahren.

 

 

           

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                            

 

 

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