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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0146/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen
hier: Übernahme und Weiterleitung eines Investitionsfondsdarlehens für das Haus der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Fulda / Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth, Lahnstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.04.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß der Magistrat
gegenüber dem Land Hessen, Sozialministerium, eine rechtsverbindliche Erklärung
des Inhalts abgibt, daß die Stadt Marburg ein zinsfreies
Investitionsfondsdarlehen als Schuldnerin vom Land Hessen entgegennimmt und als
Gläubigerin an das Haus der Barmherzigen Schwestern weiterreicht.
Das dadurch zwischen der Stadt
Marburg und dem Haus der Barmherzigen Schwestern entstehende Darlehen ist von diesem grundbuchrechtlich zu
sichern; die Tilgung, die die Stadt dem Land gegenüber zu leisten hat, ist vom
Haus der Barmherzigen Schwestern zeitgleich der Stadt zu erstatten.
Die Stadtverordnetenversammlung ist
sich bewußt, dass dieser Beschluss nicht dauerhaft eine haushaltsrechtliche
Kreditermächtigung ersetzen kann. Er soll aber für den Magistrat die Möglichkeit schaffen,
unverzüglich das vom Hessischen Sozialministerium geforderte Einverständnis zu
erklären.
Sachverhalt
Begründung
Das Haus der Barmherzigen Schwestern plant erhebliche Investitionen in sein Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth im Marburg, Lahnstraße. Die Gesamtkosten der Maßnahme sollen knapp 4,6 Mio. € betragen. Das Land Hessen fördert das Vorhaben voraussichtlich mit einer Zuwendung von 3.440.000 €, davon ca. die Hälfte als nicht rückzahlbare Zuwendung und die andere Hälfte als Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds.
Nach dem Investitionsfondgesetz kann das Land das Darlehen allerdings nicht direkt dem Haus der Barmherzigen Schwestern bewilligen. Das Land hat deshalb Ende Februar 2008 die Stadt aufgefordert, sehr kurzfristig rechtsverbindlich zu erklären, daß die Stadt die Darlehensmittel entgegennehmen und zu den angegebenen Konditionen tilgen wird.
Die Stadt Marburg würde also dem Land gegenüber Schuldnerin des Darlehens. Dafür gibt es allerdings derzeit keine formale haushaltsrechtliche Ermächtigung.
Der Magistrat braucht deshalb, damit er die geforderte rechtsverbindliche Erklärung abgeben kann, zumindest eine eindeutige Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung. Ohne diese Erklärung wäre das gesamte Projekt voraussichtlich stark gefährdet.
In dem gleichgelagerten Fall der Tagespflegeinrichtung von AurA auf dem Gelände des ZSP in der Cappeler Straße sind Stadtverordnetenversammlung und Magistrat 2005 genauso verfahren.
Egon Vaupel
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