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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/0184/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Windenergienutzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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15.04.2008
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20.05.2008
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10.06.2008
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19.08.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.04.2008
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2008
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30.05.2008
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20.06.2008
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29.08.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird
beauftragt,
Vorranggebiete im Rahmen des Regionalen
Flächennutzungsplanes zur landschaftsverträglichen Windenergienutzung nach dem
Vorbild des Planungsverbands Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu ermitteln.
Auf dieser Grundlage soll dann die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und Kommunen gemäß § 4Abs. 1 BauGB erfolgen. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligungen
sollen dann Stellungnahmen von Behörden Kommunen, sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und Privaten zu den möglichen Vorranggebieten abgegeben
werden.
Sachverhalt
Begründung
Das Land Hessen schließt sich den nationalen
Klimaschutzzielen an. Die Landesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm
eindeutig formuliert, dass für das Jahr 2015 ein Anteil an erneuerbaren
Energien von 15 % an der gesamten Energieerzeugung anzustreben ist. Hierbei
soll der Anteil der Windenergie etwa 6 % betragen. Hier sind die Kommunen, also
auch die Stadt Marburg, gefordert
geeignete Standorte zur Verfügung zu stellen. Die kommunale Bauleitplanung muss
die Fragen beantworten, ob und wo Windkraftanlagen gebaut werden können. Dazu
ist eine sachgerechte Abwägung aller öffentlichen, umwelt- und
naturschutzfachlichen sowie ökonomischen Belange durchzuführen. Die
Vorranggebiete sollen nach nachvollziehbaren Kriterien ermittelt und nach
aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen bewertet werden. Dazu
soll die oben genannte Studie, unter Berücksichtigung der speziellen Marburger
Gegebenheiten, als Vorbild dienen. Sie liegt als Anlage vor und kann unter
folgender Internetadresse eingesehen werden:
http://planungsverband.de/media/custom/1169_1062_1.PDF
Dr.
Hermann Uchtmann HeinzLudwig
Anlage