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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0186/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das OG Marburg I (Kernstadt und Gisselberg) wird ein/e Ortsgerichtsschöffe/in gewählt

Für das OG Marburg IV (Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck) wird ein/e Ortsgerichtsschöffe/in und zugleich Stellvertreter/in gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg ist die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsschöffen des OG Marburg I (Kernstadt und Gisselberg), Herrn Lothar Frank, abgelaufen.

Des weiteren ist die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreters des OG Marburg IV (Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck), Herrn Josef Gölzhäuser, abgelaufen. Daher ist es notwendig, nach § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

 

 

 

 

 

  1. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

  1. Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

3.   Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

4.            Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

 

Mit Schreiben vom 29.01.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.

 

Als Ortsgerichtsschöffe für den Bezirk Marburg I (Kernstadt und Gisselberg) wird

 

von der CDU-Fraktion

 

Herr Lothar Frank, wh. Hahnengasse 2, 35043 Marburg

 

 

und von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

Herr Dr. Sven-Olaf Krusch, wh. Hohe Leuchte 20, 35037 Marburg

 

vorgeschlagen.

 

Als Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter für den Bezirk Marburg IV (Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck) wird

 

Herr Josef Gölzhäuser, wh. Zum Lahnberg 20, 35043 Marburg,

 

 

von der CDU-Fraktion sowie den Ortsbeiräten Moischt, Bauerbach, Schröck vorgeschlagen.

 

 

Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

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