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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0187/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt östlich) wird eine Schiedsperson gewählt.

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Bauerbach, Ginseldorf, Moischt, Schröck) wird eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt östlich), Herr Wölk, sein Amt niedergelegt hat, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes  (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.

Aufgrund des Ablaufs der Amtszeiten der Schiedsperson sowie der stellv. Schiedsperson des Schiedsamtes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) sowie der Erweiterung des Schiedsamtsbezirkes Marburg III um die Stadtteile Bauerbach, Ginseldorf, Moischt und Schröck zum 15.02.2008 sind auch hier gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Neuwahlen erforderlich.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf

fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.

 

 

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 23.10.2007 wegen des Schiedsamtsbezirkes Marburg II und mit Schreiben vom 02.11.2007 bzw. 21.02.2008 wegen des Schiedsamtsbezirkes Marburg III wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die betroffenen Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG die jeweiligen „Amtlichen Bekanntmachungen" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung".

Betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg II (Kernstadt östlich) schlägt die CDU-Fraktion den bisherigen stellv. Schiedsmann 

Herrn Hans-Joachim Schäfer, wh. Lenaustraße 2, 35039 Marburg

zur Wahl vor.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass sich

Frau Dr. Martina Höftberger, wh. Am Weinberg 8, 35043 Marburg,

 

gemeldet hat und sich für die Wahl zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Marburg II zur Verfügung stellt. Da Frau Dr. Höftberger nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, wurde das Amtsgericht Marburg um Stellungnahme hinsichtlich der Wahlmöglichkeit gebeten.

Seitens des Amtsgerichts Marburg liegen keine Bedenken gegen eine Wahl von Frau Dr. Höftberger vor, da es sich bei § 3 Abs. 3 HSchAG bzgl. des Wohnsitzens nur um eine sog. „Soll-Vorschrift“ handelt.

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Bauerbach, Ginseldorf, Moischt Schröck) schlägt die CDU-Fraktion sowie der Ortsbeirat Cappel zum Schiedsmann

Herrn Hanfried Dula, wh. Holzgasse 5, 35043 Marburg

und zum stellv. Schiedsmann 

Herrn Wolfgang Loewenhofer, wh. Neue Straße 14, 35043 Marburg.

zur Wahl vor.

 

 

Der Ortsbeirat Moischt, Cappel sowie der Ortsbeirat Ronhausen schlagen zum Schiedsmann

Herrn Günter Stumpf, wh. Am Nussacker 21, 35043 Marburg

vor.

 

Dieser Vorschlag wird unterstützt von dem Ortsbeirat Bortshausen sowie dem Ortsvorsteher von Bauerbach.

 

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass sich

 

Frau Kirsten Fleing, wh. Am Vorgelherd 43, 35043 Marburg,

 

gemeldet hat und sich für das Amt der Schiedsfrau für den Bezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen, Bauerbach, Ginseldorf, Moischt Schröck) zur Verfügung stellt.

Frau Fleiing wird vom Ortsbeirat Cappel vorgeschlagen.

 

Der Ortsbeirat Schröck schlägt für das Amt des stellv. Schiedsmann

 

Herrn Heinrich Nau, Buchenrotsweg 11, 35043 Marburg,

 

vor.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister.

 

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