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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/0192/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Überprüfung von Bebauungsplänen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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17.04.2008
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2008
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30.05.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Magistrat wird gebeten,
- alle in der Kernstadt Marburg bestehenden
Bebauungspläne dahingehend zu überprüfen, ob die nach den Bebauungsplänen
mögliche Bebauung heute noch den politischen und städtebaulichen
Gegebenheiten und Wünschen entspricht und die Bebauungspläne ggf. so zu
verändern, dass die dann zulässige Bebauung sich im Einklang mit den heute
gewollten politischen und städtebaulichen Vorgaben befindet, und
- sämtliche nicht beplanten Gebiete in der
Kernstadt Marburg, in denen nach § 34 BauGB zur Zeit eine Bebauung
zugelassen werden müsste, dahingehend zu überprüfen, ob die zur Zeit
rechtlich zulässige Bebauung sich noch im Einklang mit den heutigen
politischen und städtebaulichen Vorstellungen der Universitätsstadt
Marburg befindet.
Gegebenenfalls sind die betroffenen Gebiete dann
entsprechend so zu beplanen, dass die dann mögliche Bebauung sich im Einklang
mit den heutigen politischen und städtebaulichen Vorstellungen befindet.
Sachverhalt
Begründung:
Gerade
das Problem der Bebauung des Grundstücks „Am Rübenstein“ in jüngster Zeit hat
deutlich gemacht, dass zumindest in diesem Gebiet rechtlich bauliche Vorgaben
möglich sind und auch zugelassen werden müssen, die nicht mehr zeitgemäß sind
und den zur Zeit geltenden politischen und städtebaulichen Vorgaben nicht mehr
entsprechen.
Es
ist davon auszugehen, dass diese Situation in Marburg nicht einmalig ist,
sondern, dass es innerhalb der Bebauungspläne, aber auch innerhalb der nicht
beplanten Gebiete, in denen gem. § 34 BauGB Bauvorhaben zuzulassen sind, sehr
wahrscheinlich noch andere problematische Gebiete gibt, die ein sofortiges
Handels zur Vermeidung weiterer Problemfälle in Marburg notwendig und dringlich
machen.
Heinz Ludwig Dr.
Hermann Uchtmann
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