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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0239/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Metz (Nr. 1 4/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.04.2008
|
Beschlussvorschlag
Sieht der
Magistrat nicht einen Widerspruch darin, einerseits die nachvollziehbare
Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Prof. Dr. Schwick u.a. auch mit seinem
Engagement für die Abschaffung der Leichtlohngruppen bei den Behring-Werken zu
begründen, während der Magistrat in seiner Aufsichtsratsfunktion bei den
Stadtwerken resp. MABUS bisher weder Willen noch Aktivitäten erkennen lässt,
unterschiedliche Entlohnungstarife der BusfahrerInnen für die gleiche Arbeit
abzuschaffen? (was natürlich u.E. „Anpassung nach oben“ bedeuten muss.).
Sachverhalt
Der
Magistrat kann einen Zusammenhang zwischen der Verleihung der Ehrenbürgerschaft
an Herrn Prof. Dr. Schwick und der Entlohnung der Busfahrerinnen und Busfahrer
der Marburger Verkehrsgesellschaft mbH nicht erkennen.
Die
Busfahrerinnen und Busfahrer, die bei der Marburger Verkehrsgesellschaft mbH
beschäftigt sind, werden nach den zwischen dem Landesverband hessischer
Omnibusunternehmer e.V. (LHO) und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelten
Tarifen entlohnt. Lediglich die schon zu Zeiten des Eigenbetriebs Stadtwerke
Marburg mit der Umgründung in eine GmbH übergeleiteten Busfahrerinnen und
Busfahrer werden noch zu den in der Tat höheren Tarifen des öffentlichen
Dienstes entlohnt.
Würde
man im Sinne des Fragestellers eine „Anpassung nach oben“ vornehmen, wäre die
Wettbewerbsfähigkeit der MVG nicht mehr gegeben, was aufgrund EU-rechtlicher
Vorschriften eine europaweite Ausschreibungspflicht der
Nahverkehrsdienstleistungen durch die Aufgabenträgerin Stadt Marburg zur Folge hätte
und in letzter Konsequenz vermutlich einen Verlust aller Arbeitsplätze der
Busfahrerinnen und Busfahrer der MVG bedeuten würde.
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