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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0244/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wer hat entschieden, dass ab wann die Krippen-Gruppen-Größe in der Einrichtung Eisenacher Weg von 8 Kindern auf 10 Kinder bei gleichem Personalschlüssel aufgestockt wurde? In welchen Gremien der Stadt Marburg wurde diese Entscheidung diskutiert und getroffen bzw. wurden informiert?

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Sachverhalt

Im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) wurde der öffentliche Jugendhilfeträger verpflichtet, für den Ausbau des Platzangebotes für Kinder unter 3 Jahren ein Konzept zu erstellen.

Dieses Konzept seitens der Jugendhilfeplanung aus dem Jahr 2005 wurde sowohl seitens des Jugendhilfeausschusses als auch des Sozialausschusses verabschiedet.

In diesem Konzept wird sich u. a. mit Vorschlägen zu Maßnahmen auseinandergesetzt, die zu ergreifen sind, wenn, wie derzeit festzustellen ist, das Aufnahmealter der Kinder gestiegen ist, denn die Festlegung der Gruppengröße auf 8 Kinder bezieht sich auf die Altersspanne von 0,6 - 3 Jahren. Die Maßnahme der Aufstockung der Gruppengröße fällt unter den Begriff „Anpassung an Altersverteilung" des Konzeptes.

Durch die Einführung des Elterngeldes stieg das Aufnahmealter auf 1 - 1 ½ Jahre.

Diese Tatsache hat dazu geführt, dass auch nach einer Diskussion in der AG § 78 alle neuen Krippengruppen eine Gruppenstärke von 10 Kindern aufweisen.

Die logische Konsequenz, die sich hieraus ergab, war, auch die bestehenden Krippengruppen auf die Alterszusammensetzung hin zu überprüfen und zu verändern.

Im Fall der Krippe Eisenacher Weg wurden demzufolge 2 der 3 Krippengruppen aufgestockt, wobei eine Gruppe weiterhin bei 8 Kinder liegt, um jüngere Kinder aufnehmen zu können. Das Platzangebot wurde von 24 Kindern auf max. 30 Kindern hierdurch erweitert, lässt aber die Möglichkeit der flexiblen Belegung zu. Sollte wider Erwarten die Anzahl an jüngeren Kindern steigen, würde dies zu einer Reduzierung der Gruppenstärke führen. Diesen flexiblen Spielraum lässt die Belegungsspanne zwischen 24 - 30 Kinder zu.

Parallel zur Aufstockung der Gruppengröße wurde der Krippe eine Zusatzkraft mit 20 Stunden zugeordnet, und für das Kindergartenjahr 2009/2010 wird zusätzlich eine Berufspraktikantin in der Krippe eingesetzt.

Die Maßnahme der Aufstockung der Gruppengröße orientiert sich an dem rechtlichen Rahmen der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder, bei der in § 2 die Gruppenstärke für alle Angebote in den Tageseinrichtungen geregelt ist.

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