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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0245/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berücksichtigt der Magistrat bei der Planung einer Kinderkrippe am Jugendhaus Connex in Marbach die Tatsache, dass in der Tallage kein Regelbau gestattet ist, um die Frischluftschneise zu erhalten?

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Sachverhalt

In Nachbarschaft zum Jugendhaus Connex soll parallel zur Brunnenstraße eine Kinderkrippe errichtet werden. Das gesamte Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgelegt. Es existiert ein Beschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit der Zielsetzung, den inneren Bereich zwischen Emil-von-Behring-Straße und Bienenweg von weiterer großflächiger Bebauung freizuhalten, um in erster Linie die hier verlaufende Frischluftschneise nicht weiter in ihrer Funktion zu behindern.

 

Eine Änderung der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche im neu aufzustellenden Bebauungsplan ist nicht vorgesehen. Planungsrechtlich ist daher die Errichtung einer Kinderkrippe hier möglich, allerdings mit der Maßgabe, dass keine Barriere für den Kaltluftabfluss entsteht.

 

Es wird versucht, die klimatologischen Auswirkungen des Bauvorhabens weitgehend zu minimieren. So liegt das Grundstück ca. 2 m tiefer als die Brunnenstraße und die Kinderkrippe wird als eingeschossiger Bau mit Satteldach errichtet. Der Baukörper tritt zur Brunnenstraße im Wesentlichen mit der geneigten Dachfläche in Erscheinung, so dass hier eine im Vergleich zur Höhe der bestehenden Nachbargebäude untergeordnete Bebauung entsteht. Städtebaulich ist die Lage des Gebäudes an der Brunnenstraße sinnvoll, um nutzbare Freiflächen zwischen den beiden Gebäuden zu erhalten und keine Bebauung des inneren Grünzuges zwischen Emil-von-Behring-Straße und Bienenweg zu forcieren.

 

Letztendlich muss die Notwendigkeit zur Bereitstellung benötigter Betreuungsplätze für Kleinkinder mit den möglicherweise eintretenden Beeinträchtigungen der Klimafunktion abgewogen werden.

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