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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0246/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 15 4/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.04.2008
|
Sachverhalt
Die
von der Geschäftsführung freigegebene Arbeitsanweisung für die
Wohnungsverwaltung der GeWoBau führt zur der Frage von Bonität aus:
Ziel der Bonitätsprüfung ist die
Abwendung von wirtschaftlichen Risiken für die GeWoBau. Gleichrangig ist der
besondere Versorgungsauftrag für den örtlichen Wohnungsmarkt zu sehen.
Werden
Verschuldungen festgestellt, sind die Bewerber nicht grundsätzlich abzulehnen.
Vielmehr sind durch Beratung und Weitervermittlung individuelle Lösungen zu
suchen, die den Abschluss eines Mietvertrages, unter Beachtung der
wirtschaftlichen Interessen der GeWoBau, auch dann noch möglich machen.
Bei
langjährigen vertragstreuen Mietern ist eine Bonitätsprüfung entbehrlich.
Bestehen
auch nach Vorlage von Einkommensnachweisen Zweifel an der Bonität oder
Vertragstreue ist das Soziale Management in die Prüfung einzubeziehen.
Einkommenshöhen
Wenn
die Mietübernahme durch das Sozialamt der Stadt Marburg oder das KreisJobCenter
schriftlich erklärt wurde, eine Abtretung durch den Rentenversicherungsträger
oder die Arbeitsagentur vorliegt, ist die Mietzahlung als gesichert anzusehen.
Für Studenten gilt als Einkommensnachweis die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Es
ist immer der besondere persönliche Hintergrund zu beachten. Ebenso fließt in
die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit ein, ob der Kunde dauerbeschäftigt ist,
eine schulische oder/und berufliche Ausbildung hat etc. „
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