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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0246/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie bescheidet die stadteigene GeWoBau die Wohnungsgesuche von überschuldeten Personen mit Wohnberechtigungsschein?

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Sachverhalt

Die von der Geschäftsführung freigegebene Arbeitsanweisung für die Wohnungsverwaltung der GeWoBau führt zur der Frage von Bonität aus:

 

Ziel der Bonitätsprüfung ist die Abwendung von wirtschaftlichen Risiken für die GeWoBau. Gleichrangig ist der besondere Versorgungsauftrag für den örtlichen Wohnungsmarkt zu sehen.

Werden Verschuldungen festgestellt, sind die Bewerber nicht grundsätzlich abzulehnen. Vielmehr sind durch Beratung und Weitervermittlung individuelle Lösungen zu suchen, die den Abschluss eines Mietvertrages, unter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen der GeWoBau, auch dann noch möglich machen.

Bei langjährigen vertragstreuen Mietern ist eine Bonitätsprüfung entbehrlich.

Bestehen auch nach Vorlage von Einkommensnachweisen Zweifel an der Bonität oder Vertragstreue ist das Soziale Management in die Prüfung einzubeziehen.

 

Einkommenshöhen

Wenn die Mietübernahme durch das Sozialamt der Stadt Marburg oder das KreisJobCenter schriftlich erklärt wurde, eine Abtretung durch den Rentenversicherungsträger oder die Arbeitsagentur vorliegt, ist die Mietzahlung als gesichert anzusehen. Für Studenten gilt als Einkommensnachweis die selbstschuldnerische Bürgschaft.

 

Es ist immer der besondere persönliche Hintergrund zu beachten. Ebenso fließt in die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit ein, ob der Kunde dauerbeschäftigt ist, eine schulische oder/und berufliche Ausbildung hat etc. „

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