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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0275/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Karin Schaffner (Nr. 21 4/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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25.04.2008
|
Beschlussvorschlag
In der
Strasse „An der Hausstatt“ gegenüber dem Haus Nr. 26 befindet sich zurzeit der
Bau eines großen Mehrfamilienhauses. Dieses viel zu große Gebäude an einer
solch exponierten Stelle fällt durch seine Größe von weitem ins Auge und
verschandelt den Anblick. Lässt der Bebauungsplan so einen Bau zu und wer hat
die Genehmigung erteilt?
Sachverhalt
Die
Baugenehmigung wurde am 02.10.2008 von der Bauaufsicht der Stadt Marburg
erteilt. Sie war gemäß § 64 Hess. Bauordnung (HBO) zu erteilen, weil alle
öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen
sind, eingehalten wurden.
Für
den Bereich des Baugrundstücks existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Dementsprechend erfolgt die Beurteilung der Einfügung in die nähere Umgebung
nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Für
die Abgrenzung der näheren Umgebung ist nicht nur die unmittelbare
Nachbarbebauung, sondern der im Zusammenhang bebaute Ortsteil maßgebend.
Somit
sind u. a. auch die Gebäude in der Gabelsbergerstraße, die größer sind als das
im Betreff genannte Mehrfamilienwohnhaus, für die Beurteilung der Einfügung der
näheren Umgebung zu berücksichtigen.
Der
Bauherr hat die Planung vor dem Einreichen des Bauantrages mit den Fachdiensten
des Bauamtes abgestimmt. Dabei wurde eine wesentliche Reduzierung der Baumasse
gegenüber dem Bauherren durchgesetzt. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Marburg
hat dem Bauvorhaben dann zugestimmt.
Eine
Ablehnung des Bauantrages wäre somit rechtswidrig gewesen und hätte bei einem Rechtsstreit
keinen Bestand gehabt.
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