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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0285/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Neufassung der Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Beteiligt:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.05.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.05.2008
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20.06.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Das Rechnungsergebnis für das Jahr
2007 weist auf der Einnahmenseite 1.634.547,22 € und auf der Ausgabenseite
2.136.385,89 € aus. Somit wurde entgegen den geplanten 83 % nur ein
Deckungsgrad von 76,5 % erreicht. Ohne die außerplanmäßigen Mehrausgaben für
die Beseitigung der Schäden nach dem Sturm Kyrill in Höhe von 136.176 € wäre
ein Deckungsgrad von 81,7 % erreicht worden.
Aufgrund des Rückgangs der Einnahmen
gegenüber dem Planansatz in Höhe von insgesamt 16.354 € sowie durch gestiegene
Ausgaben in Höhe von 21.599 € wird für das Jahr 2007 der geplante Deckungsgrad
von 83 % auch ohne die durch den Sturm Kyrill verursachten Mehrausgaben nicht
erreicht.
Die Mindereinnahmen setzen sich in
der Hauptsache aus dem Rückgang der Beerdigungsgebühren um 13.156 €, der Abgabe
von Grabstätten um 8.498 € sowie der Mieten um 5.500 € bei gleichzeitigem
Ansteigen der Verwaltungsgebühren um 5.571 € und den Gebühren für das Abräumen
von Grabstätten um 3.310 € zusammen
Die Mehrausgaben resultieren in der
Hauptsache aus dem Anstieg der Kosten für die Abfuhr von Friedhofsmüll in Höhe
von 3.386 € sowie der Erstattung
von Gebäudebewirtschaftungskosten in Höhe von 23.962 € bei gleichzeitig
geringeren Ausgaben z.B. für Kraftfahrzeuge und Geräte in Höhe von 2.018 €.
Der Haushaltsansatz für das Jahr
2008 bei den Einnahmen im Unterabschnitt 7500 basiert auf den in der zu
beschließenden Friedhofsgebührenordnung für das Jahr 2008 ausgewiesenen
Gebührensätzen.
Der Ansatz für die Verrechnung mit
dem Unterabschnitt 5810 Park- und Grünanlagen wurde um 105.000 € auf 500.000 €
gesenkt. Dadurch ist eine Gesamteinnahme vom 1.611.250 € im UA 7500 vorgesehen.
Diese ist somit um 23.297 € niedriger angesetzt als das Rechnungsergebnis für
das Jahr 2007.
Gleichzeitig wurden auf der
Ausgabenseite der Ansatz für die Abschreibungen um 107.020 € auf 137.950 € und
für die Verzinsung des Ablagekapitals um 113.910 € auf 350.720 € gesenkt. Die
Gebäudekosten wurden um 6.202 € auf nunmehr 35.700 erhöht. Dies führt zu einer
Gesamtausgabe von 1.775.958 € und ist damit um 360.427 € niedriger als das
Rechnungsergebnis für das Jahr 2007.
Durch die neuen Gebührensätze bei
den gleichzeitig vorgenommenen o. g. Änderungen der Haushaltsansätze ist ein
Deckungsgrad von 90 % in 2008 angestrebt. Es ist jedoch zu beachten, dass die
Gebührenerhöhung nicht wie ursprünglich vorgesehen zum 01.01.2008 sondern erst
zum 01.06.2008 in Kraft treten soll. Dadurch kann der für 2008 angestrebte
Kostendeckungsgrad von 90 % für das Jahr 2008 voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden.
Da die derzeitige Ausgabensituation
keine weiteren Kürzungen zulässt, soll nun mit Hilfe einer Gebührenerhöhung
eine weitere Steigerung des Kostendeckungsgrades für die Haushaltsjahre 2008
und 2009 erreicht werden.
Der Fachdienst 67 schlägt daher eine
moderate Erhöhung der Friedhofsgebühren von durchschnittlich 4,2 % für das
Haushaltsjahr 2008 und weitere 3,5 % für das Haushaltsjahr 2009 vor.
Der zu erreichende
Kostendeckungsgrad würde damit auf ca. 90% in 2008 und fast 94% in 2009
steigen.
Die mit Nachdruck vom
Regierungspräsidenten geforderte Kostendeckung der Friedhöfe kann auf Basis der
vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen nahezu erreicht werden.
Die von der Gebührenerhöhung
betroffenen Ortsbeiräte haben im Dezember 2007 nachfolgend aufgeführte
Stellungnahmen abgegeben, die jedoch noch auf Kenntnis der Planzahlen für das
Jahr 2007 beruhen:
Bauerbach Kenntnis
genommen Cappel Kenntnis
genommen
Cyriaxweimar abgelehnt Dilschhausen abgelehnt
Ginseldorf abgelehnt Gisselberg abgelehnt
Haddamshausen abgelehnt Hermershausen abgelehnt
Marbach abgelehnt Michelbach abgelehnt
Ockershausen abgelehnt Rohnhausen zugestimmt
Schröck abgelehnt Wehrshausen abgelehnt
Von den Stadtteilen Bortshausen,
Dagobertshausen und Wehrda liegen keine Stellungnahmen vor. Der Stadtteil
Moischt wird von der Friedhofsgebührenordnung nicht erfasst, da der Friedhof
von einem Friedhofsausschuss aus Ortsbeirat und Kirchenvorstand verwaltet wird.
Egon Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Neufassung Friedhofsgebührenordnung
Gegenüberstellung der
Friedhofsgebühren 2007 / 2008 / 2009