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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0299/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat der Stadt Marburg bis spätestens September 2008 eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des laufenden Jahres (Nachtragshaushalt) vorzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die Einnahmen der Stadt Marburg sind sich im laufenden Jahr erfreulicherweise wesentlich höher, als im Haushaltsansatz 2008 von der Mehrheit der Stadtverordneten angenommen. Die Gewerbesteuereinnahmen bis Ende März erreichten bereits nahezu den Ansatz für das gesamte Jahr 2008. Die Argumente der Mehrheit der Stadtverordneten gegen die Änderungsanträge der Marburger Linken zum Haushalt 2008 waren bereits zum Zeitpunkt der Verabschiedung nicht stichhaltig. Verkürzt lauteten diese Argumente: Für solche Sachen ist kein Geld da. Dieses Argument ist mit der derzeitigen Kassenlage endgültig hinfällig geworden. Um die tatsächliche Haushaltslage einigermaßen korrekt abbilden zu können, ist die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes, zwingend erforderlich. § 51 Satz 7 der HGO legt eindeutig fest, dass der Erlass der Haushaltssatzung und die Festlegung des Investitionsprogramms eine nicht übertragbare Aufgabe der Gemeindevertretung, also der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg ist. Nach § 98 Abs 2 Satz 1 HGO ist eine Nachtragssatzung zwingend erforderlich, wenn ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich wesentlich erhöht. Im Umkehrschluss gilt dies wohl auch für Überschüsse, die sich aus zu erwartenden Mehreinnahmen ergeben.

 

Gez. Pit Metz             gez. Birgit Schäfer                        gez. Eva Gottschaldt

Gez. Halise Adsan             gez. Georg Fülberth

 

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