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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0304/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Bebauung des Grundstücks zwischen der ehemaligen Feuerwache und der Autobahnunterführung keine Befreiung nach Paragraph 31 des Baugesetzbuches (BauGB) von den Bestimmungen des Bebauungsplans Nr. 7/3 erfolgt und insbesondere auch keine Überbauung der dort vorgesehenen Grünfläche ohne vorherige formelle Änderung des Bebauungsplans unter Einhaltung aller Bestimmungen stattfindet.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Beirats für Stadtgestaltung am 15. Januar 2008 und des Denkmalbeirats am 4. März 2008 wurden die Pläne eines Investors zur Errichtung einer Studierendenwohnanlage „Erlenring 13“ vorgestellt. Dabei erhoben sich grundsätzliche Bedenken dagegen, dass an dieser Stelle neben dem Marktdreieck und dem Erlenring-Center ein drittes mächtiges Bauwerk entstehen soll, welches das Stadtbild hier endgültig stören würde. Dies gilt insbesondere für die projektierte Geschosshöhe (5 Stockwerke). Kann sie nicht realisiert werden, ist zu fürchten, dass der vom Investor angestrebte Umfang durch Ausdehnung in der Fläche (Bebauung eines Grün-Stücks erreicht werden soll. Demgegenüber ist am bisherigen Bebauungsplan festzuhalten.

Am 25. April 2000 hatte die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 7/3 „Erlenringspange“ gemäß § 2 BauGB geändert. Planungsziel war es, „die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung ‚Mittelwald’ in eine private Grünfläche umzuwandeln“. Planungsintention war – laut Begründung des damaligen Antrags des Magistrats – die Erhaltung von „verwilderten Gartenbrachen und Sukzessionsflächen mit Nutzungsregelungen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“.

Im Bebauungsplan ist ausdrücklich festgehalten: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen.“

Im Sonntag-Morgenmagazin vom 11. Mai 2008, F – Seite 15, bietet eine BHW Immobilien GmbH „Studentenappartments in TOP Lage. Die sichere Investition in die Zukunft“ an. Es ist nicht auszuschließen, dass es sich um Gebäude im Bereich des Bebauungsplans Nr. 7/3 handelt, in dem eine Wohnbebauung an der B 3 nicht zugelassen ist.

Nunmehr ist stattdessen an dieser Stelle die Errichtung eines Appartement-Komplexes für studentisches Wohnen geplant. Dies widerspricht dem bisherigen Nutzungskonzept, wie es im gültigen Bebauungsplan Nr. 7/3 niedergelegt ist.

Zweifellos kann überlegt werden, ob das neue Nutzungskonzept dem alten vorzuziehen ist. Dann aber müsste der Bebauungsplan im regulären Verfahren geändert werden. Eine einfache Befreiung nach § 31 BauGB wäre dagegen eine Nacht-und-Nebel-Aktion, an deren Ende eine dritte Bausünde in diesem Bereich (neben Marktdreieck und Erlenring-Center) stehen könnte.

 

 

Peter Metz

 

Georg Fülberth

 

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