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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0324/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 25/6, 1. Änderung, Magdeburger Straße in Marburg, Stadtteil Wehrda
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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12.06.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit
§ 13 BauGB wird nach § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 25/6, 1. Änderung, für den Bereich „Magdeburger Straße“ in
Marburg, Stadtteil Wehrda, beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Das zur Änderung beabsichtigte Plangebiet ist Bestandteil
des Bebauungsplanes Nr. 25/6 der Stadt Marburg von 1987.
Auf Grundlage eines Erschließungsvertrages von 1998 zwischen
einem Vorhabenträger und der Stadt Marburg für eine zusätzliche Anliegerstraße
sowie eines Bebauungskonzeptes für Einfamilienwohnhäuser wurden im fraglichen
Gebiet bis 2004 zwölf Grundstücke bebaut. Darüber hinaus entstand ein zweites
Gebäude für das benachbarte Altenheim.
2004 trat die Stadt Marburg von der vertraglichen
Erschließungsvereinbarung zurück, da der Vorhabenträger aufgrund einer
Insolvenz verschiedene vertragliche Bindungen nicht erfüllte. Seit diesem
Zeitpunkt ist der Endausbau der Straße ungeklärt, verschiedene Bemühungen der
Anlieger in eigener Regie die Fertigstellung zu realisieren, blieben ohne
Erfolg. Als weitere Konsequenz der Insolvenz ist auch die Umsetzung des
Bebauungskonzeptes für kleinteilige Wohngebäude nicht mehr gewährleistet. So
wurde im Juni 2007 ein Bauantrag vorgelegt, der auf der Nachbarparzelle für ein
Einfamilienwohnhaus eine Seniorenwohnanlage mit 18 Wohneinheiten vorsah.
Dieses Vorhaben wurde zurückgestellt, nachdem am 30.08.2007
die Stadtverordnetenversammlung in Übereinstimmung mit den Zielvorstellungen
des Ortsbeirates die Aufstellung des in Rede stehenden Bebauungsplanes
beschlossen hatte.
In Folge dieses Planungsschrittes hat der Bauherr seine
Bereitschaft zur Änderung seines Bauvorhabens hinsichtlich der Lage und
Höhenentwicklung signalisiert.
Das Ergebnis dieser Umplanung und der
Bebauungsplanvorentwurf wurden am 27.02.2008 im Rahmen eines Ortstermins in
Anwesenheit von Herrn Bürgermeister Dr. Kahle, des Herrn Ortsvorsteher Pfalz,
Vertretern der Stadtverwaltung, vom beauftragten Architekten und Bauherren bzw.
den städtischen Mitarbeitern den benachbarten Anwohnerinnen und Anwohnern in
der Magdeburger Straße vorgestellt.
Positiv aufgenommen wurden das Abrücken des Seniorenwohngebäudes
von den Einfamilienhausstandorten und die Gliederung des Baukörpers. Ebenso
begrüßt wurde die Tatsache, dass infolge der Neuordnung der Grundstücke die
Ausbaulängen der Anliegerstraße und damit die Kosten hierfür um ca. 1/3
reduziert werden.
Die Kritik der Anwohnerinnen und Anwohner zum vorgestellten
Entwurf richtet sich gegen die geplante Höhe des Gebäudes. Trotz der
Reduzierung um ein Geschoss gegenüber dem ersten Entwurf wird befürchtet, dass
durch die Bebauung eine Verschattung der Einfamilienwohnhaus-Grundstücke
erfolgt.
Aus städtebaulicher Sicht ist der geplante 2-geschossige
Baukörper als dritter Bauabschnitt der Altenwohnanlage vertretbar.
Aufgrund des räumlichen Bezug des Neubaues zu den
Bestandsgebäuden und der Reduzierung der Höhe um ein Geschoss, verbunden mit
dem Abstand von ca. 30 m zu der fraglichen Nachbarbebauung, stellt die jetzige
Lösung die Voraussetzung für eine Koexistenz der erweiterten Altenwohnanlage
und des Wohngebietes, das durch die Einfamilienwohnhäuser geprägt ist, dar. Der
Bebauungsplanentwurf hat mit eng zonierten Bauflächen und Höhenbegrenzungen die
Umsetzung der Planung in der vorgestellten Variante festgeschrieben. Die
Abstandsfläche, als nicht überbaubare Fläche, sichert die Distanz zwischen
Wohnbebauung und Altenheimanlage.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen
Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung hat gemäß §
13a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 05.05.2008 bis einschließlich 16.05.2008
stattgefunden, wobei die bereits von den Anwohnerinnen und Anwohnern geäußerte
Kritik gegen die Höhe des Gebäudes im Wesentlichen aufrecht erhalten worden
ist.
Dem Ortsbeirat wurde in seiner Sitzung am 13.05.2008 der
Bebauungsplanentwurf vorgestellt. Er hat der Planung zugestimmt.
Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange wird von der wahlweisen Möglichkeit der Anhörung
nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht. Somit ist
gewährleistet, dass alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sonstige
Interessierte und Träger über die Planung Kenntnis erhalten und sich dazu
äußern können.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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