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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0328/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Knotenpunkt Beltershäuser Straße/Marburger Straße, tegut-Markt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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12.06.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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20.06.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Für den im beiliegenden Plan
umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nr. 18/8-4.
Änderung, Beltershäuser-/Cappeler Straße, „tegut-Markt“ gemäß § 2 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen; der Bebauungsplan 18/8 aus dem Jahr 1964 erfährt somit
seine vierte (Teil-)Änderung.
2. Der Bebauungsplan wird im
„beschleunigten Verfahren“ gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.
3. Der Magistrat wird beauftragt, mit
der Firma tegut einen städtebaulichen Vertrag bezüglich Kostenverteilung,
interne Erschließung, Bebauungskonzept/Architektur inklusive Grünordnung,
abzuschließen.
4. Mit dem Bebauungsplanverfahren
sollen zugleich die straßenbaurechtlichen Grundlagen zum Umbau des
Verkehrsknotens Beltershäuser-/Cappeler Straße und Umgehungs-/Marburger Straße
erlangt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/8 aus dem
Jahr 1964 und der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/8-1. Änderung aus dem
Jahr 1977 stehen zwei wesentliche Anlässe:
A. Die Entwicklungsabsichten der Firma
tegut, die ihren bestehenden Markt nach dem Kauf benachbarter Grundstücke
erweitern und zusätzliche Angebote für Einzelhandelsflächen in einem insgesamt
neuen Gebäude schaffen will. Mit diesem Vorhaben verbunden sind
Nutzungsänderungen gegenüber den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 18/8-1. Ä. und die Chance, den bisher städtebaulich und funktional
unbefriedigenden Kreuzungsbereich Marburger Straße/Beltershäuser Straße
zumindest in Teilen aufzuwerten. Damit verbunden sind entscheidende
Qualitätssteigerungen der gesamten Erschließungssituation und der
Immissionsbelastung für den Bereich zwischen Schubert- und der Beltershäuser
Straße.
B.
Für
den Umbau des Verkehrsknotens Beltershäuser-/Capeler Straße inklusive des
Knotens Umgehungs-/Marburger Straße wird das Verfahren zur Erlangung der
straßenbaurechtlichen Grundlagen dieser als Landesstraßen klassifizierten
Verkehrswege im Zuge dieses Bauleitplanverfahrens mit erledigt.
Im Folgenden werden die jeweiligen Vorhaben und die mit der
Realisierung verbundenen Konsequenzen näher erläutert; die detaillierte
Ausarbeitung der jeweiligen Fachgutachten wird der Begründung des Bebauungsplans beigelegt.
Zu A:
Nach dem bereits vollzogenen Kauf des TÜV-Geländes und einer
weiteren privaten Fläche soll der sowohl für die Nahversorgung, als auch für
den periodischen Einkauf gut gelegene Standort des tegut-Marktes komplett neu
entwickelt werden. Geplant ist, den bestehenden Markt von ca. 2.600 m²
Verkaufsfläche (VK) auf ca. 3.200 m² VK zu erweitern und zusätzliche
Flächenangebote für einen Lebensmitteldiscounter, ein Café und für Fachmärkte (Autozubehör, Möbel) anzubieten.
Mit diesem Vorhaben - den Gebäudeneubau und der Neuordnung der Freiflächen -
ist die Möglichkeit gegeben, den städtebaulich unbefriedigenden Ist-Zustand
(TÜV-Halle; tegut-Halle; ungeordnete Freiflächen) funktional und ästhetisch/architektonisch aufzuwerten.
Andererseits sind mit Nutzungsintensivierungen der genannten Art regelmäßig –
im Sinne des BauGB - Auswirkungen auf den Verkehr, die Versorgungssituation an
anderen Standorten und die Umwelt (hier insbesondere die Immissionsbelastungen)
zu erwarten. Deshalb wurde mit den Vertretern der Firma tegut vereinbart, dass
Art und Umfang möglicher Auswirkungen und selbstverständlich auch eventuelle
Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Wirkungen im Rahmen von Sondergutachten
zu ermitteln bzw. zu benennen sind. Die Wahl der Gutachter wurde einvernehmlich
zwischen der Universitätsstadt Marburg und tegut getroffen.
Nachdem gemäß § 11 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) bei
Einkaufszentren der geplanten Größenordnung regelmäßig Auswirkungen auf die
Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und auf die Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche in der Universitätsstadt zu erwarten sind, wurde dieser
Themenkomplex durch das Planungsbüro Fischer aus Linden objektiv und
nachvollziehbar aufgearbeitet. Zusammenfassend kann dargestellt werden, dass
das Vorhaben im Hinblick auf die Kaufkraftentwicklung im Einzugsbereich die
größten Wirkungen auf den benachbarten Herkules-Markt ausübt, während andere zentrale Versorgungsbereiche, wie
beispielsweise der Obere Richtsberg oder die Marburger Straße in Cappel,
voraussichtlich nur geringfügig - in vertretbarem Ausmaß - betroffen sein
werden.
In Folge der veränderten Erschließungssituation des
tegut-Marktes mit dem Bau des Halbanschlusses von/zur Beltershäuser Straße und
dem geplanten Bau der Ein- und Ausfahrt in die Marburger Straße wird die
Schubertstraße deutliche Verkehrsentlastungen erfahren; hier wird nur noch ein
Teil des Lieferverkehrs - wie bisher - abgewickelt werden. Die Baukonzeption
ist so konzipiert, dass auch das Stellplatzangebot an der Schubertstraße
aufgelöst wird und stattdessen hier Maßnahmen zur Abschirmung der Immissionen
getroffen werden. Damit kann an dieser sensiblen Stelle im Nahtbereich zum
Wohngebiet sogar mit einer spürbaren Verminderung der Immissionsbelastung für
die Wohnnutzungen gerechnet werden. Gegenüber den anderen an den tegut-Markt
angrenzenden Flächen ist u. a. wegen den Immissionsschutzeinrichtungen
(Einhausung der Anlieferung) bzw. den Vorbelastungen mit keiner
Konfliktverschärfung zu rechnen.
Schließlich wurde auch die Einmündungssituation Marburger
Straße (Reststück) bzw. tegut-Hauptzufahrt in die Marburger Straße einer
eingehenden Untersuchung zum Ziel-/Querverkehr in den Spitzenstunden, zur
Leistungsfähigkeit der Ist-Situation und eventuell notwendiger Maßnahmen zur
Steigerung der Verkehrsqualität - nicht zuletzt unter Berücksichtigung der
Entwicklungen auf dem gegenüber liegenden „Heimtex-Grundstück“ untersucht.
Neben den in Sondergutachten abgehandelten und in Konsequenz
in den Bebauungsplan abzuhandelnden Sachverhalten wird die bauliche Nutzung des
tegut-Geländes neben der Sondergebietsfestsetzung, die die Chance zur
differenzierten Festsetzung der Sortimente und Verkaufsgrößen bietet, mittels Baugrenzen, üblichen Grund- und
Geschossflächenzahlen und Maßgaben zur Höhenentwicklung geregelt. Darüber hinaus wird mit der Firma tegut
synchron zum Bauleitplanverfahren - bei entsprechendem Fortschritt der Gebäude-
und Freiflächenplanung - ein Vertrag mit Regelungen zur Architektur und
Freiflächengestaltung abgeschlossen, da der Festsetzungskatalog des BauGB
hierfür keine hinreichende Möglichkeit bietet.
Zu B:
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 3 zwischen Roth und
Marburg und dem damit verbundenen Wegfall der Anschlussstelle Nehemühle bei
Argenstein wird das Verkehrsaufkommen am Knoten Beltershäuser Straße (L
3125)/Cappeler Straße (L 3089) um ca. 10 % [PGV (Hannover) im Auftrag der ASV
Marburg: Umplanung des Knotenpunktes (…) im Zuge der L 3089 und L 3125. März
2004, S. 4] steigen. Damit es zu keiner Verschlechterung der Verkehrsqualität
an dieser Straßenkreuzung kommt, ist - nach Prüfung von Alternativen - der Bau
zusätzlicher Abbiegespuren und der Umbau der Einmündung Marburger
Straße/Umgebungsstraße in einen Kreisverkehr, in Abstimmung mit dem ASV,
geplant. Vom Straßenausbau sind Flächen betroffen, die bisher noch nicht für
Verkehrszwecke einer überörtlichen Straße (Landesstraße) genutzt wurden. Aus
diesem Grund bedarf es der Schaffung entsprechender (straßenbau-)rechtlicher
Verhältnisse, die regelmäßig durch Planfeststellungsverfahren hergestellt
werden. Durch die Kombination mit diesem Bauleitplanverfahren wird somit ein
gesondertes Planfeststellungsverfahren „eingespart“.
Dem eigentlichen Ausbauplan mit dem Kreisverkehr und den
zusätzlichen Abbiegespuren vorgeschaltet waren umfangreiche Prüfungen zur
Leistungsfähigkeit und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis unterschiedlicher
Ausbaualternativen.
Ebenso wurde eine weitere Zufahrt zum Einkaufszentrum von
der Beltershäuser Straße aus Richtung Osten (Ebsdorfergrund) geprüft. Auch wenn
diese Abbiegemöglichkeit aus Kostengründen (Ampelregelung notwendig) zunächst
nicht zur Ausführung kommt, ist die geplante Verkehrsfläche so dimensioniert,
dass zu einem anderen Zeitpunkt bei veränderten Rahmenbedingungen diese Zufahrt
realisiert werden kann. Unabhängig davon werden durch den Halbanschluss des
tegut-Geländes an die Beltershäuser Straße beide durch den Umbau betroffenen
Knoten eine spürbare Entlastung erfahren.
In den als Teil der Begründung zum B-Plan beigelegten
Unterlagen zur Erlangung der straßenbaurechtlichen Grundlagen wird die
Verteilung der Verkehrsflächen, der Bedarf notwendiger Flächen und die mit dem
Ausbau verbundenen freiraumplanerischen Maßnahmen inklusive
Eingriffs-/Ausgleichsproblematik detailliert dargestellt.
Für dieses Bauleitplanverfahren wird von der vom Bundesgesetzgeber
eröffneten Möglichkeit des „beschleunigten Verfahrens“ gemäß § 13 a BauGB
Gebrauch gemacht, da die Voraussetzungen (Wiedernutzbarmachung bzw.
Nachverdichtung; eindeutige Vornutzung der Flächen; Größe der festgesetzten
Grundfläche weniger als 20.000 m²) zutreffen. Unabhängig davon ist es ein Ziel
dieses Bauleitplanverfahrens, die ökologische Bilanz des Plangebietes mittels
Festsetzungen zur Solarenergienutzung, Dachbegrünung, Regenwassermanagement und
qualifizierter Freiraumplanung entscheidend zu verbessern.
Im September 2007 wurde der Ortsvorsteher von Cappel vorab
mit ersten Entwurfsplanungen vertraut gemacht.
In Folge der Planung fallen für die Straßenbaumaßnahmen ca. 832 000 € (Zuschüsse eingerechnet)
an Kosten für die Universitätsstadt
Marburg an.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Geltungsbereich
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
FD 62 |
FD 66 |
B |
B |
K |
B |
A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme;
S: Stellungnahme
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