Seiteninhalt
Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0351/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Ortsumgehung B 252 nur in einem Stück bauen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
10.06.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat der Stadt
Marburg wird dringlich aufgefordert, sich beim Amt für Straßen- und
Verkehrswesen Marburg (ASV) dafür zu verwenden, dass der Bau der Ortsumgehung
der B 252 auf jeden Fall nur in einem einzigen Stück in voller Länge realisiert
wird. Insbesondere soll der Magistrat darauf drängen, dass der Verkehr unter
keinen Umständen in Goßfelden auf die B 62 und damit auf die Straße über den
Weißen Stein nach Wehrda verlagert wird.
Sachverhalt
Begründung:
Die Notwendigkeit von
Ortsumgehungen auf der B 252 ist unbestreitbar. Es ist aber aus Sicht der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg dabei unabdingbar, dass die
komplette Strecke und nicht zunächst nur Teilbereiche realisiert werden. Die
vom ASV kürzlich bekannt gegebene erforderliche Neuplanung des Teilstückes der
Ortsumgehung in der Gemarkung Lahntal soll - laut ASV - dazu führen, dass das
tägliche Aufkommen von 20 000 Fahrzeugen über den Weißen Stein nach Wehrda und
von da aus über das Einkaufszentrum oder – weit schlimmer – die Wehrdaer Straße
und den Wehrdaer Weg in die Marburger Innenstadt geleitet wird. Keine der
betroffenen Straßen ist auch nur näherungsweise in der Lage, diesen
zusätzlichen Verkehrsstrom zu bewältigen, von der Belastung der Anwohnerinnen
und Anwohner in Sarnau, Goßfelden und Wehrda ganz zu schweigen.
Die Dringlichkeit ergibt
sich aus den kurzfristig bekannt gegebenen Ergebnissen des
Planfeststellungsverfahrens und der Notwendigkeit, noch vor Beendigung dieses
Verfahrens entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
Sonja Sell Dr.
Petra Baumann
Matthias Acker Dr.
Elke Therre-Staal