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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0372/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Sonntag-Morgenmagazin vom 11. Mai 2008, F-Seite 15, bietet eine BHW-Immobilien GmbH „Studentenappartements in TOP-Lage. Die sichere Investition in die Zukunft an“. Handelt es sich um Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7/3, in dem ausdrücklich festgelegt ist: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen“?

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Sachverhalt

Das angeführte Inserat im Sonntag-Morgenmagazin vom 11. Mai 2008 ist uns nicht bekannt.

Der zitierte Titel könnte auf die von einem privaten Unternehmen geplanten Studentenappartements zwischen der Hauptfeuerwache und der Unterführung der B 3 hinweisen.

 

Die Festsetzung des in diesem Bereich geltenden Bebauungsplanes Nr. 7/3, 1. und 2. Änderung, „entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen“ ist mit dem geplanten Gebäude im fraglichen Abschnitt erfüllt.

 

Die vorgesehenen Studentenwohnungen sind nach den bisher bekannten Planungen nach Nordwesten in Richtung Lahn orientiert. Entlang der B 3 übernehmen die angeordneten Nebenräume außerhalb der Wohnungen und der zentrale Erschließungsflur die Funktion einer Schutz- und Pufferzone für das Wohnen.

 

Ein entsprechender Nachweis über die Einhaltung einer Mindestschalldämmung ist im Rahmen des Bauantragverfahrens vorzulegen.

 

Das angesprochene Unternehmen will in der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses seine Konzeption vorstellen. Bauvoranfrage oder Bauantrag sind bisher nicht gestellt.

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