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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0411/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung, Verpflichtung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Magistratsmitglieds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
20.06.2008
|
Beschlussvorschlag
· Gesetzliche Grundlage ist § 46 HGO
· Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte werden
durch den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin in
öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die
gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
· Sie erhalten durch den Oberbürgermeister die
Ernennungsurkunden.
· Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte werden
durch den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin vereidigt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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