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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0411/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

·      Gesetzliche Grundlage ist § 46 HGO

 

·      Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte werden durch den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin in öffentlicher Sitzung in ihr Amt eingeführt und durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

·      Sie erhalten durch den Oberbürgermeister die Ernennungsurkunden.

 

·      Ehrenamtliche Stadträtinnen und Stadträte werden durch den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin vereidigt.

 

 

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Sachverhalt

 

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