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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0417/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2008
hier: 8800001.935000 "Ausstattungen Judizierhäuschen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
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26.08.2008
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●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
26.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1
HGO wird einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 8800/9350 „Ausstattungen
Judizierhäuschen“ von 23.000 € zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgt durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4640/9430
„Anbau Kindergarten Am Teich“.
3. Mit dem Beschluss sind die Mittel
zugleich freigegeben.
4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich
Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das Judizierhäuschen inkl. der Freifläche davor und der Turm
südwestlich des Judizierhäuschens (östlicher Eingang) soll zur Errichtung eines
Kiosks und zur Lagerung von Getränken an die Jugendkonflikthilfe vermietet
werden, wobei der Turm ausschließlich der Lagerung von Getränken dienen soll.
Im Judizierhäuschen ist die Einrichtung eines Kiosks mit
Kühltheke und Spülgelegenheiten vorgesehen. Der Kiosk soll nur während der Sommermonate
betrieben werden. Die Besucher des Kiosks können die Toiletten der
Freilichtbühne benutzen. Die notwendigen baulichen Maßnahmen (Sanitär- und
Fliesenarbeiten) sollen durch die Handwerker des Fachdienstes Hochbau
ausgeführt werden.
Die beantragten Mittel werden für die Anschaffung von
Ausstattungsgegenständen des Judizierhäuschens benötigt.
Der Anbau
„Kindergarten Am Teich“ wird in diesem Haushaltsjahr nicht umgesetzt. Die dafür
vorgesehenen Mittel stehen somit zur Verfügung.
Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2008 ist der Magistrat für die
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt, die einen
absoluten Betrag von 100.000 € nicht übersteigen, zuständig.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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