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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0420/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Beschluss zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 5/8 im Bereich des Stadt-teiles Ockershausen, Tierbestattungsstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Nützel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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19.08.2008
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16.09.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.08.2008
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18.09.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Für den im beiliegenden
Übersichtsplan umgrenzten Bereich am östlichen Rand von Ockershausen wird die
Teiländerung Nr. 5/8 des Flächennutzungsplanes mit der Intention „Sondergebiet
Tierbestattungsstelle“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg hat
beschlossen, die Einrichtung einer Tierbestattungsstelle für die Stadt Marburg
zu prüfen.
Als Ergebnis dieser Prüfung wird eine Fläche am oberen
Rotenberg zur Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet
Tierbestattungsstelle“ empfohlen (siehe Übersichtsplan). Damit wird dem
gestiegenen Wunsch der Bevölkerung nach einer Fläche auf der verstorbene
Haustiere pietätvoll begraben werden können Rechnung getragen.
Die Praxis GmbH soll als Betreiber der Tierbestattungsstelle
fungieren. Die Fläche soll in einfacher Art und Weise gestaltet werden. Die
Erschließung erfolgt über eine Fußwegeverbindung ausgehend von der Bushaltestelle
oberhalb des Hauptfriedhofes (Haltestelle Höhenweg). Dort sind auch einige
Kfz-Stellplätze vorhanden.
Die Fläche ist bisher im Flächennutzungsplan als
Friedhofserweiterungsfläche (Grünfläche) dargestellt. Im Landschaftsplan Mitte
ist die Fläche mit der Außenbereichsdarstellung Felder, Wiesen, Grünflächen
ohne weitere landschaftsplanerische Aussagen enthalten. Zurzeit wird die Fläche
nicht genutzt, obwohl sie innerhalb des eingezäunten Bereiches der
Kompostierungsanlage des Dienstleistungsbetriebs Marburg liegt. Sie befindet
sich im Eigentum der Stadt Marburg.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
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