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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0437/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus welchem Grund erfolgt die erneute Bekanntmachung und rückwirkendes Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4/4 „Fronhof“, nachdem die Stadtverordnetenversammlung diesen B.-Plan im Januar 2003 als Satzung beschlossen hat?

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4/4 Fronhof und 3/6D Schlossberg/Dammelsberg sind Verfahrensfehler entstanden. Durch die Wiederholung der entsprechenden Verfahrensschritte (hier: Ausfertigungsunterschrift mit Datum und erneute Bekanntmachung) sind beide Bebauungspläne im Wege des sogenannten „ergänzenden Verfahrens“ geheilt worden und rückwirkend zu den damaligen Bekanntmachungsdaten in Kraft gesetzt worden. Damit behalten beide Bebauungspläne ihre Rechtskraft. Die Schritte wurden notwendig, da beide Bebauungspläne beklagt werden.

 

Mit der Durchführung der ergänzenden Verfahren ist keine Änderung der getroffenen Planfestsetzungen verbunden.

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