Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0504/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23/5, Stadtteil Wehrshausen, Auf’m Gebrande (II) inkl. der Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 23/1, 1. Änderung, wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

In Folge der am 14.12.2007 beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23/5, Stadtteil Wehrshausen, Auf’m Gebrande (II), wurde der ausgearbeitete Vorentwurf mitsamt Umweltbericht in der Zeit vom 28.04.2008 bis 26.05.2008 öffentlich ausgelegt; der Ortsbeirat wurde zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Sitzung am 15.05.2008 über die näheren Details der Planung informiert. Die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden im Sinne des § 4 (1) BauGB fand ebenfalls im Zeitraum 28.04.2008 bis 26.05.2008 statt.

 

Gegenüber dem zum Aufstellungsbeschluss beigefügten Übersichtplan hat sich der Geltungsbereich des Vorentwurfs in zweierlei Hinsicht verändert: a) der Eigentümer des Grundstücks Auf’m Gebrande Nr. 10 regte an, sein Grundstück mit zu überplanen, so dass  ein zusätzliches Baurecht - quasi als Nachverdichtung - mit ausgewiesen werden kann, und b) entlang der K 79 und K 80 werden auf einem 8 m breiten Streifen Ausgleichsmaßnahmen zur Festsetzung vorgeschlagen.

 

Im Zuge der Beteiligungsphase wurden gegenüber dem Bebauungsplan-Vorentwurf mitsamt den o. g. Inhalten keine grundsätzlichen Bedenken geäußert; der Ortsbeirat stimmte dem Planentwurf vorbehaltlich zu.

 

Die von den Trägern öffentlicher Belange bzw. sonstigen Behörden geäußerten Anregungen führten zu marginalen Änderungen des Planentwurfs gegenüber der Vorentwurfsfassung.

 

Mit dem weiteren Fortgang der Planung werden keine Kosten für die Stadt Marburg entstehen, da diese, entsprechend den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2005 zur weiteren Baulandausweisung in den Außenstadtteilen, auf die Eigentümer der „einwerfenden“ Flächen umgelegt werden; sonstige negative Konsequenzen in Folge der Planung sind nicht erkennbar.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Bebauungsplan (Entwurf)

Umweltbericht (Entwurf)

Begründung (Entwurf)

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen