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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0504/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 23/5, Stadtteil Wehrshausen, Auf?m Gebrande (II)
- Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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18.09.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
23/5, Stadtteil Wehrshausen, Auf’m Gebrande (II) inkl. der Teiländerung des
Bebauungsplanes Nr. 23/1, 1. Änderung, wird zum Zwecke der öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (2) BauGB zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
In Folge der am 14.12.2007 beschlossenen Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 23/5, Stadtteil Wehrshausen, Auf’m Gebrande (II), wurde der
ausgearbeitete Vorentwurf mitsamt Umweltbericht in der Zeit vom 28.04.2008 bis
26.05.2008 öffentlich ausgelegt; der Ortsbeirat wurde zusätzlich im Rahmen
einer öffentlichen Sitzung am 15.05.2008 über die näheren Details der Planung
informiert. Die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden im Sinne
des § 4 (1) BauGB fand ebenfalls im Zeitraum 28.04.2008 bis 26.05.2008 statt.
Gegenüber dem zum Aufstellungsbeschluss beigefügten
Übersichtplan hat sich der Geltungsbereich des Vorentwurfs in zweierlei
Hinsicht verändert: a) der Eigentümer des Grundstücks Auf’m Gebrande Nr. 10
regte an, sein Grundstück mit zu überplanen, so dass ein zusätzliches Baurecht - quasi als Nachverdichtung - mit
ausgewiesen werden kann, und b) entlang der K 79 und K 80 werden auf einem 8 m
breiten Streifen Ausgleichsmaßnahmen zur Festsetzung vorgeschlagen.
Im Zuge der Beteiligungsphase wurden gegenüber dem
Bebauungsplan-Vorentwurf mitsamt den o. g. Inhalten keine grundsätzlichen
Bedenken geäußert; der Ortsbeirat stimmte dem Planentwurf vorbehaltlich zu.
Die von den Trägern öffentlicher Belange bzw. sonstigen
Behörden geäußerten Anregungen führten zu marginalen Änderungen des
Planentwurfs gegenüber der Vorentwurfsfassung.
Mit dem weiteren Fortgang der Planung werden keine Kosten
für die Stadt Marburg entstehen, da diese, entsprechend den
Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2005 zur weiteren Baulandausweisung in den
Außenstadtteilen, auf die Eigentümer der „einwerfenden“ Flächen umgelegt
werden; sonstige negative Konsequenzen in Folge der Planung sind nicht
erkennbar.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan (Entwurf)
Umweltbericht (Entwurf)
Begründung (Entwurf)
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
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