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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/0510/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD betr. Erhöhung der Regelleistungen für Bezieher von SGB II-Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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20.08.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.08.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt
Marburg wird gebeten, seinen Einfluss gegenüber dem Städtetag und der
Hessischen Landesregierung geltend zu machen und sich dafür einzusetzen, dass
eine angemessene Änderung des SGBII erfolgt und zwar
- die
Regelleistungen des SGB II –Bezugs soll von 351 Euro auf 420 Euro
angehoben werden
- die
Regelsätze für Kinder (211 Euro für Kinder unter 14 und 281 Euro für
Kinder ab 14 Jahren) sollen auf
300 bis 350 Euro abhängig vom Alter angehoben werden.
Sachverhalt
Begründung:
Der
sich immer weiter öffnenden Schere zwischen einer sich verfestigenden Armut
Vieler auf der einen und dem drastisch anwachsenden Reichtum Weniger auf der
anderen Seite kann nicht länger tatenlos zugesehen werden. Die lang anhaltende
Massenerwerbslosigkeit, die verringerten Bildungschancen großer Teile der
Bevölkerung, die verbreitete Kinder- und wieder steigende Altersarmut drohen
die Spaltung unserer Gesellschaft dramatisch zu vertiefen. Es ist inzwischen
bittere Realität in vielen Familien, dass Armut und Chancenlosigkeit über
Generationen „vererbt“ werden.
Vor
allem die wachsende Kinderarmut ist ein Skandal. 2,2 Millionen Kinder leben in
Deutschland in Armut, jedes sechste Kind ist betroffen. Kinderarmut ist dort am
größten, wo die Eltern Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden,
besonders bei Alleinerziehenden, bei Familien mit mehreren Kindern und bei
Familien mit Migrationshintergrund. Die Hartz IV-Regelleistungen für kleine
Kinder erhöhen deren Risiken, auch im Erwachsenenalter arm zu sein: Mit 2,50
Euro am Tag kann kein Kind gesund ernährt werden, sie haben nur geringe Chance
die Bildung zu genießen, wie andere Kinder, weil für Nachhilfe, musische
Bildung, sportliche Betätigung u.a. keine Anteile in den Regelleistungen
vorgesehen sind. Im Bildungswesen wird also die soziale Schieflage
reproduziert. Kinder, die unter diesen Bedingungen aufwachsen, haben es schwer,
Selbstbewusstsein zu entwickeln und hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken.
Mit
der Erhöhung der Regelleistung auf 420 € bzw. 300 bis 350 € entsprechend den
Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird ein erster Schritt
gemacht, die Teilhabechancen der SGB II-Leistungsbezieher und vor allem die Zukunftschancen
der Kinder zu verbessern. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen
müssen die Regelleistung in Zukunft aber regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls in der Höhe angepasst werden.
gez. Dr. Christa Perabo gez. Uli
Severin
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