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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/0510/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird gebeten, seinen Einfluss gegenüber dem Städtetag und der Hessischen Landesregierung geltend zu machen und sich dafür einzusetzen, dass eine angemessene Änderung des SGBII erfolgt und zwar  

 

  1. die Regelleistungen des SGB II –Bezugs soll von 351 Euro auf 420 Euro angehoben werden

 

  1. die Regelsätze für Kinder (211 Euro für Kinder unter 14 und 281 Euro für Kinder ab 14 Jahren) sollen auf  300 bis 350 Euro abhängig vom Alter angehoben werden.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen einer sich verfestigenden Armut Vieler auf der einen und dem drastisch anwachsenden Reichtum Weniger auf der anderen Seite kann nicht länger tatenlos zugesehen werden. Die lang anhaltende Massenerwerbslosigkeit, die verringerten Bildungschancen großer Teile der Bevölkerung, die verbreitete Kinder- und wieder steigende Altersarmut drohen die Spaltung unserer Gesellschaft dramatisch zu vertiefen. Es ist inzwischen bittere Realität in vielen Familien, dass Armut und Chancenlosigkeit über Generationen „vererbt“ werden.

Vor allem die wachsende Kinderarmut ist ein Skandal. 2,2 Millionen Kinder leben in Deutschland in Armut, jedes sechste Kind ist betroffen. Kinderarmut ist dort am größten, wo die Eltern Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden, besonders bei Alleinerziehenden, bei Familien mit mehreren Kindern und bei Familien mit Migrationshintergrund. Die Hartz IV-Regelleistungen für kleine Kinder erhöhen deren Risiken, auch im Erwachsenenalter arm zu sein: Mit 2,50 Euro am Tag kann kein Kind gesund ernährt werden, sie haben nur geringe Chance die Bildung zu genießen, wie andere Kinder, weil für Nachhilfe, musische Bildung, sportliche Betätigung u.a. keine Anteile in den Regelleistungen vorgesehen sind. Im Bildungswesen wird also die soziale Schieflage reproduziert. Kinder, die unter diesen Bedingungen aufwachsen, haben es schwer, Selbstbewusstsein zu entwickeln und hoffnungsvoll in die Zukunft zu blicken.

 

Mit der Erhöhung der Regelleistung auf 420 € bzw. 300 bis 350 € entsprechend den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird ein erster Schritt gemacht, die Teilhabechancen der SGB II-Leistungsbezieher und vor allem die Zukunftschancen der Kinder zu verbessern. Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen müssen die Regelleistung in Zukunft aber regelmäßig überprüft und gegebenenfalls in der Höhe angepasst werden.

 

gez. Dr. Christa Perabo                                                           gez.            Uli Severin

 

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