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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - 0071/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Bildung der Ausschüsse

 

1.         Art

 

            Gemäß § 12 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in Verbindung mit §§ 55 und 62 der Hessischen Gemeindeordnung bildet die Stadtverordnetenversammlung folgende Ausschüsse:

 

            1.            Wahlvorbereitungsausschuss

            2.            Haupt- und Finanzausschuss

            3.            Bau- und Planungsausschuss

            4.            Grundstücksausschuss

            5.            Schul- und Kulturausschuss

            6.            Ausschuss für Soziales, Jugend und Frauen

7. Umweltausschuss

8. Ausschuss für Verwaltungs- und Parlamentsreform

 

2.         Stärke

 

            Bisher bestanden die Ausschüsse aus 11 Mitgliedern

           

3.            Benennungsverfahren

 

            Anstelle der Wahl der Ausschussmitglieder kann die Stadtverordnetenversammlung gem. § 62 Ziff. 2 HGO beschließen, dass sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in von den Fraktionen schriftlich benannt. Der / Die Stadtverordnetenvorsteher/in der Stadtverordnetenversammlung die Zusammensetzung der Ausschüsse sodann schriftlich bekannt.

 

            Sofern die Ausschüsse durch Wahl besetzt werden sollen, gilt § 55 HGO (Verhältniswahl).

 

 

 

Beschlussempfehlung

 

Zu 1.:   Die obengenannten Ausschüsse werden gebildet.

 

Zu 2.:   Die Ausschüsse bestehen aus ____ Mitgliedern

 

Zu 3.:   Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach dem Benennungsverfahren gem.

             § 62 Ziff. 2 HGO

 

 

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