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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0512/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Auf die Anlegung von herkömmlichen beidseitigen Gehwegen wird in den nachstehend aufgeführten Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:

 

1.            Stadtteile Bauerbach

            1.1            Bühlacker

 

2.            Stadtteil Cyriaxweimar

            2.1            Am Grabenacker

 

3.            Stadtteil Ockershausen

            3.1            Wiesenweg, Abschnitt zwischen Im Stiftsfeld und privatem Stichweg

 

4.            Stadtteil Schröck

            4.1            Auf dem Rück, Abschnitt südlich des Wiesentalweges bis Ausbauende

                        einschließlich abknickender Stichstraße

 

5.            Stadtteil Wehrda

            5.1            Am Weißenstein

 

Der Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.

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Sachverhalt

Begründung

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983, in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom 13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u. a. mit beidseitigen Gehwegen ausgebaut sind.

 

Nach § 10 Abs. 2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von Abs. 1 und 2 festlegen.

 

Im Wiesenweg ist auf Grund der beengten räumlichen Verhältnisse die Anlegung von Gehwegen im beschriebenen Abschnitt nicht möglich. Zudem findet auf Grund der Sackgassenausbildung nur geringer Individualverkehr statt.

 

Die Erschließungsstraßen der NeubaugebieteBühlacker, Am Grabenacker, Auf dem Rück und Am Weißenstein sollen niveaugleich verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise hergestellt werden. Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei, so dass für die spätere Beitragsabrechnung ein formaler Verzicht erforderlich wird.

 

Die jeweiligen Ortsbeiräte wurden vorab über die Verzichtsabsicht informiert.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

Lagepläne

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

FB 6

FD 60

FD 60.1

 

 

K

K

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

Beschlussfolgeabschätzung

 

1. Einmalkosten

Veröffentlichungskosten der Amtlichen Bekanntmachung, ca. 400 €.

 

2. Folgekosten

Keine

 

3. Weitere Auswirkungen

Der Verzichtsbeschluss ist Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch.

 

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