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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0512/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Verzicht auf die Anlegung von Gehwegen in verschiedenen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Verfasser*in:
- Stein, Friedhelm (60.11)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Anhörung
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|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Anhörung
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18.09.2008
| |||
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Auf die
Anlegung von herkömmlichen beidseitigen Gehwegen wird in den nachstehend
aufgeführten Straßen zum Zwecke der Abrechnung verzichtet:
1. Stadtteile
Bauerbach
1.1 Bühlacker
2. Stadtteil
Cyriaxweimar
2.1 Am
Grabenacker
3. Stadtteil
Ockershausen
3.1 Wiesenweg,
Abschnitt zwischen Im Stiftsfeld und privatem Stichweg
4. Stadtteil
Schröck
4.1 Auf
dem Rück, Abschnitt südlich des Wiesentalweges bis Ausbauende
einschließlich
abknickender Stichstraße
5. Stadtteil
Wehrda
5.1 Am
Weißenstein
Der
Abweichungsbeschluss ist durch "Amtliche Bekanntmachung" in der
Oberhessischen Presse und der Marburger Neuen Zeitung zu veröffentlichen.
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 10
Abs. 1 der Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen vom 25.11.1983,
in der Fassung des I. Nachtrages vom 27.09.1984, des II. Nachtrages vom
13.12.1985 und des III. Nachtrages vom 12.06.1987, sind die zum Anbau
bestimmten Straßen endgültig hergestellt, wenn sie u. a. mit beidseitigen
Gehwegen ausgebaut sind.
Nach § 10 Abs.
2 Satz 2 kann die Stadtverordnetenversammlung jedoch im Einzelfall die
Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen abweichend von
Abs. 1 und 2 festlegen.
Im Wiesenweg
ist auf Grund der beengten räumlichen Verhältnisse die Anlegung von Gehwegen im
beschriebenen Abschnitt nicht möglich. Zudem findet auf Grund der
Sackgassenausbildung nur geringer Individualverkehr statt.
Die
Erschließungsstraßen der NeubaugebieteBühlacker, Am Grabenacker, Auf dem Rück
und Am Weißenstein sollen niveaugleich verkehrsberuhigt in Pflasterbauweise
hergestellt werden. Eine gesonderte Anlegung von Gehwegen entfällt hierbei, so
dass für die spätere Beitragsabrechnung ein formaler Verzicht erforderlich
wird.
Die jeweiligen
Ortsbeiräte wurden vorab über die Verzichtsabsicht informiert.
Dr. Franz
Kahle
Bürgermeister
Anlage
Lagepläne
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 60 |
FD 60.1 |
|
|
K |
K |
B |
|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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- TOP
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