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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0527/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie steht der Magistrat zum Anliegen der Eltern eines vierzehnjährigen Jungen aus Lahntal, ihr Sohn möge ungeachtet seines Down-Syndroms an der Richtsberg-Gesamtschule seine übrigen Schuljahre absolvieren? (Vgl. Oberhessische Presse vom 08. Juli 2008). Könnte nicht die Stadt Marburg - oft genug Vorreiterin für bis dahin Ungewöhnliches (von ökumenischen Trauungen bis zu selbstbestimmten Wohnen schwerstbehinderter Menschen) - hier wieder mit bahnbrechendem Beispiel vorangehen?

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Sachverhalt

Der behinderte Schüler hat seinen Wohnsitz im Landkreis, so dass eine sicher wünschenswerte integrative Beschulung vorrangig (wohnortnah) auch im Bereich des Schulträgers Landkreis gefunden werden sollte. Die nächstgelegene Schule wäre die Wollenbergschule in Wetter, die als integrierte Gesamtschule eine gleiche Schulform wie die Richtsberg-Gesamtschule führt. Die Entscheidung über den Beschulungsort bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf trifft das Staatliche Schulamt, nicht der Schulträger. Im vorliegenden Fall ist ein Verwaltungsstreitverfahren anhängig. Da die Stadt Marburg nicht Beteiligte ist, können hier auch keine weiteren Einzelheiten benannt werden.

 

Das Staatliche Schulamt hat dokumentiert, dass für den erforderlichen gemeinsamen Unterricht keine Personalressource in Form von freien Förderstunden mehr zur Verfügung steht. Um allen Anträgen im Bereich des Staatlichen Schulamtes entsprechen zu können, würden zusätzlich 636 Förderstunden benötigt, wovon aber nur 176 zum neuen Schuljahr freigeworden sind und somit neu verteilt werden konnten. Die Behörde hat alle Einzelfälle gleichermaßen zu beachten und muss die Vergleichskriterien und -maßstäbe auch gleich ansetzen.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch  die gewünschte Aufnahme an der Richtsberg-Gesamtschule keinesfalls ohne zusätzliche Förderstunden vertretbar wäre, das wäre auch nicht vertretbar für die Klassengemeinschaft. Der Schulträger kann diese mangelnden Förderstunden nicht übernehmen; dies wäre ein Eingriff in die gesetzlich festgelegte Aufgabenzuordnung. Die Unterrichtsversorgung ist alleinige Aufgabe des Landes Hessen.

Aus unserer Sicht steht das Land Hessen in der Pflicht, eine ausreichende Anzahl an Förderstunden zur Verfügung zu stellen, um auch Kindern wie Philipp Koch einen gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen und sie nicht auf Förderschulbeschulung einzuschränken. Dies werden wir auch in den entsprechenden Gremien so einfordern.

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