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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0527/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Gottschaldt (Nr. 4 8/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.08.2008
|
Beschlussvorschlag
Wie steht
der Magistrat zum Anliegen der Eltern eines vierzehnjährigen Jungen aus
Lahntal, ihr Sohn möge ungeachtet seines Down-Syndroms an der
Richtsberg-Gesamtschule seine übrigen Schuljahre absolvieren? (Vgl.
Oberhessische Presse vom 08. Juli 2008). Könnte nicht die Stadt Marburg - oft
genug Vorreiterin für bis dahin Ungewöhnliches (von ökumenischen Trauungen bis
zu selbstbestimmten Wohnen schwerstbehinderter Menschen) - hier wieder mit
bahnbrechendem Beispiel vorangehen?
Sachverhalt
Der
behinderte Schüler hat seinen Wohnsitz im Landkreis, so dass eine sicher
wünschenswerte integrative Beschulung vorrangig (wohnortnah) auch im Bereich
des Schulträgers Landkreis gefunden werden sollte. Die nächstgelegene Schule
wäre die Wollenbergschule in Wetter, die als integrierte Gesamtschule eine
gleiche Schulform wie die Richtsberg-Gesamtschule führt. Die Entscheidung über
den Beschulungsort bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf trifft
das Staatliche Schulamt, nicht der Schulträger. Im vorliegenden Fall ist ein
Verwaltungsstreitverfahren anhängig. Da die Stadt Marburg nicht Beteiligte ist,
können hier auch keine weiteren Einzelheiten benannt werden.
Das
Staatliche Schulamt hat dokumentiert, dass für den erforderlichen gemeinsamen
Unterricht keine Personalressource in Form von freien Förderstunden mehr zur
Verfügung steht. Um allen Anträgen im Bereich des Staatlichen Schulamtes
entsprechen zu können, würden zusätzlich 636 Förderstunden benötigt, wovon aber
nur 176 zum neuen Schuljahr freigeworden sind und somit neu verteilt werden
konnten. Die Behörde hat alle Einzelfälle gleichermaßen zu beachten und muss
die Vergleichskriterien und -maßstäbe auch gleich ansetzen.
Ergänzend
sei darauf hingewiesen, dass auch
die gewünschte Aufnahme an der Richtsberg-Gesamtschule keinesfalls ohne
zusätzliche Förderstunden vertretbar wäre, das wäre auch nicht vertretbar für
die Klassengemeinschaft. Der Schulträger kann diese mangelnden Förderstunden
nicht übernehmen; dies wäre ein Eingriff in die gesetzlich festgelegte
Aufgabenzuordnung. Die Unterrichtsversorgung ist alleinige Aufgabe des Landes
Hessen.
Aus
unserer Sicht steht das Land Hessen in der Pflicht, eine ausreichende Anzahl an
Förderstunden zur Verfügung zu stellen, um auch Kindern wie Philipp Koch einen
gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen und sie nicht auf Förderschulbeschulung
einzuschränken. Dies werden wir auch in den entsprechenden Gremien so
einfordern.
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