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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0531/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 10 8/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.08.2008
|
Beschlussvorschlag
Nach
meiner Information haben Stadtführer bei einer Bürgerversammlung den Magistrat
eingeladen, bei einer Stadtführung die Unsauberkeit in der Stadt selbst in
Augenschein zu nehmen.
Ist
der Magistrat nicht auch der Meinung, dass es die viel beschworene Bürgernähe
geböte, eine solche Einladung anzunehmen statt sie auszuschlagen?
Sachverhalt
Grundsätzlich
gilt. Wenn der Magistrat eingeladen wird erhält der Einladende immer eine
Antwort.
In
Ihrer Anfrage wird der Eindruck vermittelt: Es ist eine Einladung an den
Magistrat ergangen und der hat sie ausgeschlagen.
Das
ist eine Unterstellung. Denn es ist nie eine Einladung von
Stadtführerinnen/Stadtführern an den Magistrat ausgesprochen worden.
Ich
habe erfahren, dass die Fragestellerin selbst nicht weiß, bei welcher
Bürgerversammlung Stadtführer geäußert haben sollen, dass sie den Magistrat
eingeladen haben bei einer Stadtführung die Unsauberkeit in der Stadt selbst in
Augenschein zu nehmen. Ich frage mich deshalb: Was ist der Hintergrund für
diese Kleine Anfrage?
Zweifelsohne
gibt es Stellen in der Stadt, die nicht sauber sind. Gehen beim Magistrat
diesbezügliche Hinweise ein, reagieren wir umgehend. Der Magistrat reagiert
aber nicht nur, er war und ist
auch „vorsorgend“ tätig. Beispiel: Flotte Feger.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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