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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0537/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Änderung des Bebauungsplans 7/3 Erlenringspange
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.08.2008
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.08.2008
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26.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird
aufgefordert, einen Änderungsvorschlag für den Bebauungsplan 7/3 vorzulegen. In
ihm soll die Art der Bebauung der Straßenfront zur B 3 und die Überbauung von
Grünflächen geregelt werden.
Darüber hinaus ist
-
ein Umweltbericht zu
erstellen,
-
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2a BauGB vorzunehmen sowie
-
unter Beteiligung des
Naturschutzbeirats und der unteren Naturschutzbehörde die Ausgleichsfläche
gemäß § 1 a (3)1 BauGB für den Wegfall der privaten Grünfläche festzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
- Im gültigen Bebauungsplan ist ausdrücklich
festgehalten: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1
(5) + (9) BauNVO ausgeschlossen.“
- Gleiches gilt für die Überbauung einer dort
ausgewiesenen Grünfläche.
Die Untere
Naturschutzbehörde hat im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeirat mit Schreiben
vom 15. 10. 2001 keine Bedenken gegen den derzeit gültigen Bebauungsplan
vorgetragen. Maßgebend dafür war die Sicherung des Grünbestandes. Dieser soll
nun entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan überbaut werden. Bei einer
solchen wesentlichen Änderung sind die Untere Naturschutzbehörde und der
Naturschutzbeirat erneut zu hören und ist deren Zustimmung einzuholen.
Die Firma Depant betreibt
eine Bebauung, die den beiden unter Nr. 1 und 2 der hier vorliegenden
Antragsbegründung genannten Festlegungen widerspricht. Das
Beamten-Heimstätten-Werk (BHW) vermarktet bereits Studierendenwohnungen, die
dort entstehen sollen, und garantiert Mieteinnahmen ab 10.10.2009. Der
Magistrat hat deutlich gemacht, dass er bereit ist, eine Befreiung nach § 31
BauGB auszusprechen. Er hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das aber
nur eine Meinung neben anderen darstellt. Die Marburger Lokalen-Agenda
21-Arbeitsgruppen Nachhaltige Stadtentwicklung und Ökologie haben in dieser
Angelegenheit bereits den Regierungspräsidenten angerufen.
Zweifellos kann überlegt
werden, ob das von der Firma Depant vorgelegte Nutzungskonzept dem alten
vorzuziehen ist. Eine Änderung des Bebauungsplans im regulären Verfahren würde
der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Mitgestaltung geben. Eine
einfache Befreiung nach § 31 BauGB wäre dagegen eine Nacht-und-Nebel-Aktion, an
deren Ende eine dritte Bausünde in diesem Bereich (neben Marktdreieck und
Erlenring-Center) stehen könnte. Angesichts der massiven Werbung des BHW für
das Projekt müsste der Eindruck entstehen, als setze der Magistrat lediglich
die Entscheidungen eines kapitalstarken Investors um. Es würde sich die Frage
stellen, weshalb überhaupt noch aufwendige Bebauungspläne erstellt werden
sollen, wenn diese anschließend doch durch eine Befreiung zur Makulatur werden.
Peter Metz
Georg Fülberth
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