Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0537/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Änderungsvorschlag für den Bebauungsplan 7/3 vorzulegen. In ihm soll die Art der Bebauung der Straßenfront zur B 3 und die Überbauung von Grünflächen geregelt werden.

Darüber hinaus ist

-         ein Umweltbericht zu erstellen,

-         eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2a BauGB vorzunehmen sowie

-         unter Beteiligung des Naturschutzbeirats und der unteren Naturschutzbehörde die Ausgleichsfläche gemäß § 1 a (3)1 BauGB für den Wegfall der privaten Grünfläche festzulegen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Begründung:

 

  1. Im gültigen Bebauungsplan ist ausdrücklich festgehalten: „Entlang der Straßenfront zur B 3 sind Wohnungen gemäß § 1 (5) + (9) BauNVO ausgeschlossen.“
  2. Gleiches gilt für die Überbauung einer dort ausgewiesenen Grünfläche.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeirat mit Schreiben vom 15. 10. 2001 keine Bedenken gegen den derzeit gültigen Bebauungsplan vorgetragen. Maßgebend dafür war die Sicherung des Grünbestandes. Dieser soll nun entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan überbaut werden. Bei einer solchen wesentlichen Änderung sind die Untere Naturschutzbehörde und der Naturschutzbeirat erneut zu hören und ist deren Zustimmung einzuholen.

Die Firma Depant betreibt eine Bebauung, die den beiden unter Nr. 1 und 2 der hier vorliegenden Antragsbegründung genannten Festlegungen widerspricht. Das Beamten-Heimstätten-Werk (BHW) vermarktet bereits Studierendenwohnungen, die dort entstehen sollen, und garantiert Mieteinnahmen ab 10.10.2009. Der Magistrat hat deutlich gemacht, dass er bereit ist, eine Befreiung nach § 31 BauGB auszusprechen. Er hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das aber nur eine Meinung neben anderen darstellt. Die Marburger Lokalen-Agenda 21-Arbeitsgruppen Nachhaltige Stadtentwicklung und Ökologie haben in dieser Angelegenheit bereits den Regierungspräsidenten angerufen.

 

Zweifellos kann überlegt werden, ob das von der Firma Depant vorgelegte Nutzungskonzept dem alten vorzuziehen ist. Eine Änderung des Bebauungsplans im regulären Verfahren würde der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Mitgestaltung geben. Eine einfache Befreiung nach § 31 BauGB wäre dagegen eine Nacht-und-Nebel-Aktion, an deren Ende eine dritte Bausünde in diesem Bereich (neben Marktdreieck und Erlenring-Center) stehen könnte. Angesichts der massiven Werbung des BHW für das Projekt müsste der Eindruck entstehen, als setze der Magistrat lediglich die Entscheidungen eines kapitalstarken Investors um. Es würde sich die Frage stellen, weshalb überhaupt noch aufwendige Bebauungspläne erstellt werden sollen, wenn diese anschließend doch durch eine Befreiung zur Makulatur werden.

 

Peter Metz

 

Georg Fülberth

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen