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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0568/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt links der Lahn) wird eine stellv. Schiedsperson ge­wählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Durch die Amtsübernahme des Herrn Hans-Joachim Schäfer zum Schiedsmann des Schiedsamtsbezirk Marburg II ist es gemäß § 4  des  Hessischen  Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich,  eine Neuwahl der stellv. Schiedsperson durchzuführen.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung  auf fünf  Jahre  gewählt.  Zur Wahl bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der Stadtverordneten.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

 

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 15.05.2008 und 16.06.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften  zu  §  4  HSchAG  am 17.05.08    eine  „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung". Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die Grünen-Fraktion schlägt

Frau Ursula Rath,

wh. Heinrich-Heine-Straße 7 a,

35039 Marburg 

 

zur Wahl vor.

Die CDU-Fraktion meldete Fehlanzeige.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Diese stimmt der Wahl von Frau Ursula Rath zu.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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