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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0568/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt links der Lahn)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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26.09.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Durch die
Amtsübernahme des Herrn Hans-Joachim Schäfer zum Schiedsmann des
Schiedsamtsbezirk Marburg II ist es gemäß § 4 des
Hessischen
Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl der stellv. Schiedsperson durchzuführen.
Nach § 4
Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der
Stadtverordnetenversammlung auf
fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf
es der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Stadtverordneten.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer
Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß §
3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht
bekleiden,
1.
wer die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.
eine
Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3.
wer als
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4.
wer die
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des
Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das
Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im
Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll
gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei
Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des
Schiedsamtes wohnt;
3. durch
sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 15.05.2008 und 16.06.2008 wurden alle
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge
einzureichen.
Zudem
erfolgte gemäß den
Verwaltungsvorschriften
zu § 4
HSchAG am 17.05.08 eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der
„Marburger Neue Zeitung". Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:
Die Grünen-Fraktion schlägt
Frau Ursula Rath,
wh.
Heinrich-Heine-Straße 7 a,
35039 Marburg
zur Wahl vor.
Die CDU-Fraktion
meldete Fehlanzeige.
Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.
Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen
Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt
wurde.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den
Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen
angehört. Diese stimmt der Wahl von Frau Ursula Rath zu.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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