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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0025/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Muss die Stadt Marburg die aus den Mitteln des Landkreises Marburg-Biedenkopf auszuzahlenden Sozialhilfemittel vorfinanzieren? Falls dies der Fall ist: In welchem zeitlichen Abstand gleicht der Landkreis diese Zahlungen aus und wer trägt den jährlich entstehenden Zinsaufwand?

 

Es antwortet Stadtrat Dr. Kahle.

 

Der überwiegende Teil der Gelder, die vom Sozialamt im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), der ambulanten Hilfen in besonderen Lebenslagen (HBL) sowie der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) werden am Ende eines Monats für den Folgemonat überwiesen. Darüber hinaus sind mittlerweile wöchentliche  Zahlungstermine möglich, die in der Regel mittwochs getätigt werden.

 

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf erstattet der Stadt Marburg monatliche Abschläge auf die von ihr gezahlten Leistungen. Diese Vorgehensweise wird seit Jahrzehnten praktiziert. Ob es sich dabei am Anfang um eine Vorauszahlung oder um eine Erstattung gehandelt hat, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Seitens des Sozialamtes wurden bisher keine Zinsbelastungen aufgrund verspäteter Erstattungen des Landkreises gezahlt.

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