Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0578/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/13, Wiesentalweg, im Stadtteil Schröck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Erörterung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Erörterung
|
|
|
18.09.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
26.09.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Erörterung
|
|
Sachverhalt
Begründung:
Der Bebauungsplanbereich befindet sich im südwestlichen
Ortsrandbereich von Schröck. Der Wiesentalweg trennt den Planungsbereich in
eine nördliche, an den Ortskern grenzende Wiesenfläche mit vereinzelten
Obstgehölzen und einen südlich gelegenen, als Wiesen und Weidefläche genutzten
Bereich, der den Übergang zur freien Landschaft darstellt. Der südliche
Planungsbereich wird vom Marienbach und mehreren Gräben durchzogen; zum Teil
ist hier ein gewässerbegleitender Bewuchs vorhanden.
Bis auf Randbereiche zum Ortskern ist die gesamte Fläche im
Flächennutzungsplan (FNP) als „landwirtschaftliche Nutzfläche“ dargestellt. Der
Landschaftsplan Ost (LP-Ost) stellt in diesem Bereich u. a. erhaltens- und
schützenswerte Grünbestände dar. Die Entwicklungsaussage des Landschaftsplanes
beinhaltet die Aufrechterhaltung der tradierten Kulturlandschaft durch
landwirtschaftliche Nutzung, Erhaltung der schützenswerten Grünbestände
(Ortsbildfunktion) sowie Sanierung der Talaue und Renaturierung des
Marienbaches. Letzteres wird vom Rahmenplan zur Renaturierung der Gewässer
Bauerbach und Würf gefordert, der im Dezember 1996 vom Magistrat beschlossen
wurde. Aus gewässerökologischer Sicht wird eine eigendynamische Entwicklung des
Gewässers im Bereich des Wiesentalweges für erforderlich gehalten.
Die am Ortsrand liegende Obstwiese nördlich des
Wiesentalweges ist als traditionelle hofnahe Wiesen- und Weidefläche mit in die
unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage aufgenommen worden.
Mit Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm in 2005 wurde
zudem der Focus auf den Ortskern gelegt. In dem durchgeführten
Innenentwicklungsprojekt wurde herausgearbeitet, dass die Erschließung vorhandener
Baupotenziale im Ortskern, seien es Baulücken oder leer stehende Gebäude, klar
Vorrang vor einer weiteren Baugebietsausweisung am Ortsrand genießt. Hier
werden von Seiten des Dorfentwicklungsprogramms entsprechende Unterstützungen
und Förderungen angeboten. Es steht zu befürchten, dass sich eine größere
Baugebietsausweisung am Ortsrand kontraproduktiv auf die Bemühungen zur
Revitalisierung des Ortskernes auswirkt.
In der Vergangenheit wurden im Bereich Wiesentalweg
verschiedene Bauanfragen gestellt, die jedoch auf Grundlage der o. g.
Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Außenbereichsvorhaben
abgelehnt wurden.
Im Juli 2008 wurde in einer Anhörungsausschusssitzung die
Versagung einer Bauvoranfrage im Bereich Wiesentalweg verhandelt. Die
Bauvoranfrage wurde zunächst im Ortsbeirat behandelt, der sich für eine
Genehmigung ausgesprochen hat. Der Anhörungsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass
vor dem Hintergrund der Situation vor Ort und der Tatsache, dass von den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes bereits Ausnahmen zugelassen wurden,
der Bereich als „Innenbereich“ anzusehen ist. Daraus folgernd lautet die
Empfehlung, dem beantragten Bauvorhaben entsprechend § 34 BauGB zuzustimmen. In
dem Zusammenhang ist zu beachten, dass für zahlreiche Grundstücke in diesem
Bereich im Jahre 1982 Kanalanschlussbeiträge erhoben wurden, da man damals
davon ausging, dass sämtliche Anliegergrundstücke am Wiesentalweg
Baugrundstücke sind. Mit Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgte sodann
allerdings eine andere Zielformulierung für die Entwicklung in diesem Bereich.
Sollten nun im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Grundstücke keine
Baulandqualität erhalten, obwohl vorher Beiträge erhoben wurden, so werden
diese zurückgezahlt.
Da in den letzten Jahren bereits mehrfach Baugesuche entlang
des Wiesentalweges gestellt wurden, ist davon auszugehen, dass die genannte
Empfehlung des Anhörungsausschusses einer Bebauung des gesamten Bereiches
Vorschub leistet.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird erforderlich, um
die im FNP, LP-Ost und den Entwicklungskonzepten formulierten Ziele zu sichern
und gleichzeitig entsprechend der Empfehlung des Anhörungsausschusses eine
Bebauung entlang des Wiesentalweges planungsrechtlich zu ermöglichen.
In den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes
wurde die gesamte Freifläche zwischen bebauter Ortslage und Landschaft
einbezogen, um eine klare Festlegung der noch bebaubaren Flächen und einen
eindeutigen Übergang zur freien Landschaft definieren zu können.
Folgende Zielsetzungen werden mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Wiesentalweg verfolgt:
- Sicherung
der Erschließung der künftigen Baugrundstücke
- Planungssicherheit
für die Eigentümer
- Eindeutige
Definition des Ortsrandes
- Sicherung
der ortsbildprägenden Grünstruktur zwischen Ortsrand und freier Landschaft
- Freihalten
der Gewässer- und Grabenparzellen (mit Entwicklungsmöglichkeiten)
- Verbindung
über Fußwege vom Ortskern an den Ortsrand
- Weiterführung
der vorhandenen Bebauung südlich des Wiesentalweges (traufständige
Bebauung entlang der Straße Wiesentalweg, Freihaltung der hinteren
Grundstücksbereiche zum Marienbach)
- einzeilige
Bebauung nördlich des Wiesentalweges unter Freihaltung der vorhandenen
Wiesenfläche zum Ortsrand
Der Bebauungsplan soll in enger Abstimmung mit dem
Ortsbeirat Schröck erarbeitet werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
|
|
|
|
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen