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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0582/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist überprüft worden, wie viele Bebauungspläne die Unterschrift des Oberbürgermeisters tragen, falls ja: Wann wurde die Überprüfung vorgenommen und was hat sich daraus ergeben?

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Sachverhalt

Grundsätzlich tragen alle B-Pläne die Unterschrift des jeweils amtierenden Oberbürgermeisters.

Wenn sich die Frage auf die erneuten Bekanntmachungen für die Bebauungspläne Nr. 4/4 „Fronhof“ und 3/6 D „Schlossberg / Dammelsberg“ bezieht, so fehlte hier nicht die Unterschrift, sondern lediglich das Datum, um eindeutig zu dokumentieren, das die jeweilige Ausfertigung des Bebauungsplanes der ortsüblichen Bekanntmachung vorausging. Auf diese Problematik wurde durch ein Schreiben des RP vom 14. März 2008 erstmals hingewiesen.

Das fehlende Datum hat zunächst keine Auswirkung auf die Rechtskraft der Bebauungspläne. Bei Bedarf könnte, wie in den o.g. Bebauungsplänen durchgeführt, im Wege eines ergänzenden Verfahrens eine erneute Ausfertigung und Bekanntmachung erfolgen.

Ein ergänzendes Verfahren soll bei Bedarf (z.B. Klage) im Einzelfall durchgeführt werden. Derzeit sind keine B-Pläne bekannt, bei denen ebenfalls ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden müsste.

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