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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0586/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Um 23 Uhr sollen Kneipengäste in Marburg die Fußgängerzone räumen und - mit Rücksicht auf ruhebedürftige Anwohner - ihr Zusammensein im geschlossenen Raum der betreffenden Kneipe fortsetzen. Welche Lösung ist vorgesehen, wenn ein Teilnehmer der Runde aufgrund seines Angewiesenseins auf einen sperrigen elektrischen Rollstuhl jenen Raum nicht erreichen kann? 

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Sachverhalt

Bei den historischen Gebäuden der Marburger Altstadt und anderen älteren Gebäuden liegt es in der Eigenverantwortung der Gastwirte, ob sie ihren Gästen einen barrierefreien Zugang zu den Gasträumen zur Verfügung stellen.

 

Bei Neu- bzw. Umbauten von Gaststätten achten die Gastwirte bzw. die Bauherren in eigenem Interesse in Übereinstimmung mit der Stadt darauf, dass barrierefreie Zugänge geschaffen werden.

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