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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0593/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 24 8/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.08.2008
|
Sachverhalt
Es
entspricht dem Selbstverständnis aller Mitglieder des Magistrates, von
ihrem grundsätzlich verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung auch Gebrauch
zu machen. Dieses Recht findet dort seine Schranken, so spezielle Regelungen
beispielsweise in der Hessischen Gemeindeordnung vorsehen, dass Erklärungen zu
Beschlüssen des Magistrates dem Oberbürgermeister oder den zuständigen Dezernenten
vorbehalten sind. Dies trifft hier nicht zu. Zu allen anderen Angelegenheiten,
zu denen auch die der Stadtverordnetenversammlung zählen, ist es den
Mitgliedern des Magistrates unbenommen, ihre persönliche Meinung zu äußern.
Inwieweit sie dies für opportun halten im Hinblick auf ihr Magistratsmandat,
ist ihrer eigenen Einschätzung vorbehalten. Einen entsprechenden
Verhaltenskodex des Magistrats gibt es jedenfalls nicht und ist auch nicht
erforderlich, da nach meiner Wahrnehmung alle Magistratsmitglieder in der
öffentlichen Meinungsäußerung verantwortlich mit den Anforderungen an ihr
Mandat umgehen.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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