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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0609/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg VI (Wehrda)
hier: Wahl einer Ortsgerichtsschöffin / eines Ortsgerichtsschöffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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●
Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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26.09.2008
|
Sachverhalt
Begründung:
Laut Mitteilung des Amtsgerichts Marburg läuft die Amtszeit von
Frau Christel Rönnau als Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Marburg VI
(Wehrda) im September 2008 ab.
Daher
ist es notwendig, nach § 7 Abs. 1 des
Ortsgerichtsgesetzes eine Neuwahl durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung
zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des
Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen
hinzuweisen:
1.
Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines
Vertrauen genießen sowie
lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von
Grundstücken vertraut sein.
2.
Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren
Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im Dienst befindliche
Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit
im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu
Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen,
die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten
sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes
werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor
des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann
auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorge- schlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes
hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als Hälfte der
Stimmen der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten entfallen sind. Die
Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 05.08.2008 wurden alle
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der
entsprechende Ortsbeirat gebeten, einen Vorschlag einzureichen.
Die CDU-Fraktion sowie der Ortsbeirat
Wehrda schlägt für das Amt vor:
Herrn Tobias Müller, wh. Auf der Jöch 4,
35041 Marburg.
Die MBL-Fraktion schlägt für das Amt vor:
Herrn Hellmuth Graßmann, wh.
Freiherr-vom-Stein-Straße 16, 35041 Marburg.
Die Fraktion der GRÜNEN meldete
Fehlanzeige.
Weitere Wahlvorschläge sind weder
innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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