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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - 0072/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

1.         Die Zusammensetzung des Magistrats wird in § 1 der Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg geregelt.

 

2.         Die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte / Stadträtinnen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 55 HGO).

 

3.         Die Fraktionen werden gebeten, Wahlvorschläge umgehend im Büro der Stadtverordnetenversammlung einzureichen.

 

 

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