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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0613/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuß wird gebeten zu beschließen:

 

Bei der HSt. 8000/9303 „Ausstehende Einlage SEG“ werden die Mittel von 767.000 € freigegeben.

 

Die tatsächliche Zahlung an die SEG erfolgt erst nach der Rechtskraft des Nachtragshaushaltes 2008.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die SEG hat im Jahr 1995 ein Gesellschafterdarlehen, über das eine Rangrücktrittsvereinbarung über EUR 766.937,82 abgeschlossen war, zurückgezahlt. Da durch die Rückzahlung dieses Darlehens der Wert des Gesellschaftsvermögens unter den Betrag des Stammkapitals gesunken war, besteht ein Rückzahlungsanspruch der SEG gegenüber der Stadt Marburg gemäß § 30 Absatz 1 i. V. m. § 31 GmbhG.

 

Die Wirtschaftsprüfer der SEG weisen seit Jahren auf diesen Anspruch der Gesellschaft hin.

 

Im Nachtragshaushalt 2008 sind die notwendigen Mittel bereitgestellt. Die Zahlung kann nach der Genehmigung des Nachtrages durch das Regierungspräsidium erfolgen.

 

 

  

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister                

 

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Finanz. Auswirkung

 

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