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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0619/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 9. September 2008 und das des Magistrats vom 25. August 2008 zur Rechtmäßigkeit der Solarsatzung werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Solarsatzung vom 20. Juni 2008 wird nicht aufgehoben.

 

  1. Der Magistrat wird ermächtigt, gegen eine mögliche Beanstandung des Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde Klage zu erheben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Schreiben vom 9. September 2008 auf die ausführliche Äußerung des Magistrats zur Rechtmäßigkeit der Marburger Solarsatzung vom 25. August 2008 im Rahmen des aufsichtsbehördlichen Anhörungsverfahrens mitgeteilt, dass der beschlossene Satzungstext weiter als rechtswidrig eingestuft wird.

 

Dieser Auffassung kann der Magistrat ausweislich des ebenfalls beigefügten Schreibens vom 25. August 2008 nicht folgen. Der Magistrat bekräftigt vielmehr die vom Oberbürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung abgegebene Erklärung. Danach wird eine Ausfertigung und Bekanntmachung des Satzungstextes jetzt nicht erfolgen. Vielmehr soll der Zeitpunkt des Inkrafttretens der beschlossenen Satzung bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des § 81 Abs. 2 HBO oder einer gerichtlichen Entscheidung über die  Rechtmäßigkeit der Satzung verschoben werden.

 

Durch diese Verfahrensweise ist sichergestellt, dass den unterschiedlichen Rechtsauffassungen ausreichend Rechnung getragen wird. Sollte jedoch gleichwohl eine förmliche  Beanstandung und damit eine Aufhebung der beschlossenen Satzung durch den Regierungspräsidenten vorgenommen werden, hält der Magistrat eine gerichtliche Überprüfung für angezeigt.

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen vom 09.09.2008

               Schreiben des Magistrates vom 25.08.2008

 

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