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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0031/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dietmar Göttling (Nr.15 1/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2002
|
Beschlussvorschlag
Trifft es
zu, dass die für Marburg geltenden Kosten für die Benutzung von Taxen deutlich
höher liegen, als in anderen Städten und auch deutlich höher liegen als in
umliegenden Gemeinden?
Es
antwortet Oberbürgermeister Möller.
Die
Marburger Taxiunternehmer haben Anfang Oktober 2000 einen Vorschlag für eine
neue Tarifgestaltung eingereicht. Dieser Vorschlag wurde mit den Unternehmern
Anfang Dezember 2000 ausführlich erörtert.
Der
Magistrat hat die Verordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Universitätsstadt
Marburg (Taxentarifverordnung) am 24. Sept. 2001 zugestimmt. Die Verordnung
(Euro-Beträge) ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Hiernach gelten folgende
Beträge:
Grundpreis 2,00
€
Kilometerentgelt pro Kilometer
a) 1. Kilometer 2,00
€
b) ab 2. Kilometer 1,35
€
Preis für Wartezeiten pro Stunde 18,00
€
Fahrtausfall (vertreten vom
Fahrgast) 3,00
€
Der Fachverband Pkw-Verkehr und die Industrie- und
Handelskammer Kassel haben der vorgesehenen Tarifanpassung im Anhörverfahren
zugestimmt. Vom Regierungspräsidium Gießen und dem Eichamt in Gießen sind keine
Bedenken gegen die Tariferhöhung geäußert worden.
Es ist nicht zutreffend, dass die Marburger Preise erheblich
über die Preise der vergleichbaren hessischen Städte Hanau, Gießen oder Fulda
liegen. Ein Tarifvergleich mit den kreisangehörigen Städten Kirchhain, Wetter,
Stadtallendorf und Biedenkopf wurde nicht in Betracht gezogen, weil es an
Vergleichbarkeit fehlt.
Die letzte Tarifanpassung erfolgte zum 01. November 1995.
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