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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0031/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Trifft es zu, dass die für Marburg geltenden Kosten für die Benutzung von Taxen deutlich höher liegen, als in anderen Städten und auch deutlich höher liegen als in umliegenden Gemeinden?

 

Es antwortet Oberbürgermeister Möller.

 

Die Marburger Taxiunternehmer haben Anfang Oktober 2000 einen Vorschlag für eine neue Tarifgestaltung eingereicht. Dieser Vorschlag wurde mit den Unternehmern Anfang Dezember 2000 ausführlich erörtert.

 

Der Magistrat hat die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Universitätsstadt Marburg (Taxentarifverordnung) am 24. Sept. 2001 zugestimmt. Die Verordnung (Euro-Beträge) ist am 01.01.2002 in Kraft getreten. Hiernach gelten folgende Beträge:

 

Grundpreis                 2,00 €

Kilometerentgelt pro Kilometer

a) 1. Kilometer                 2,00 €

b) ab 2. Kilometer                 1,35 €

Preis für Wartezeiten pro Stunde                 18,00 €

Fahrtausfall (vertreten vom Fahrgast)                 3,00 €

 

Der Fachverband Pkw-Verkehr und die Industrie- und Handelskammer Kassel haben der vorgesehenen Tarifanpassung im Anhörverfahren zugestimmt. Vom Regierungspräsidium Gießen und dem Eichamt in Gießen sind keine Bedenken gegen die Tariferhöhung geäußert worden.

 

Es ist nicht zutreffend, dass die Marburger Preise erheblich über die Preise der vergleichbaren hessischen Städte Hanau, Gießen oder Fulda liegen. Ein Tarifvergleich mit den kreisangehörigen Städten Kirchhain, Wetter, Stadtallendorf und Biedenkopf wurde nicht in Betracht gezogen, weil es an Vergleichbarkeit fehlt.

 

Die letzte Tarifanpassung erfolgte zum 01. November 1995.

 

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